Nebenjob und Waisenrente
Hallo ihr lieben, ich habe aktuell ein Problem, was mich beschäftigt. Ich habe vor kurzem einen Nebenjob auf 450€ Basis begonnen und bekomme nun monatlich 400€. Allerdings mache ich nebenbei noch eine schulische Ausbildung und bekomme daher noch rund 360€ Bafög. Mein eigentliches Problem ist nun, dass ich auch noch Halbwaisenrente beziehe und mir nun unsicher bin, ob ich mit meinen 760€ monatlich (Kindergeld in Hühe von 154€ wird doch nicht angerechnet, oder?) nun aus dem Freibetrag der Rentenkasse rausfalle oder noch immer anspruch auf die volle Halbwaisenrente in Höhe von 154€ habe. Wäre total lieb, wenn mir da jemand weiterhelfen kann. LG Nadine
4 Antworten
Hallo Nadine,
die 400 € und die 360 € sind als Einkommen für die Waisenrente zu berücksichtigen. Kindergeld wird meines Wissens nicht angerechnet.
Das Arbeitsentgelt wird pauschal um 40 % auf einen Nettowert gekürzt
- 760 x 0,6 = 465 €
Der aktuelle Freibetrag beträgt in den alten Bundesländern derzeit 495,26 €
(@ siola: zum 01.07. jeden Jahres ändert sich der Freibetrag)
Damit liegt dein Einkommen unter dem Freibetrag und deine Rente wird nicht gekürzt. Grundsätzlich bist du verpflichtet, der Rentenversicherung mitzuteilen, dass du eine 2. Beschäftigung aufgenommen hast.
Grüße
Ups, hab mich verlesen:
Die 360 € sind ja gar kein Arbeitsentgelt, sondern Bafög. Dann wird das gar nicht angerechnet.
Damit sinkt dein zu berücksichtigendes Einkommen auf 400 €. Aber eventuell musst du das dem Bafögamt melden, eventuell kürzt sich da dein Anspruch? Aber da kenne ich mich nicht aus.
Grüße
in deinem Rentenbescheid, steht drin, wie viel du zusätzlich verdienen darfst.
Hallo Nadine, ich würde dir raten, dich wegen des Kindergeldes zu informieren. Meine Tochter hatte während der Schulzeit auch einen Nebenjob und bekam auch Halbwaisenrente. Nachdem ich bei der zuständigen Behörde wegen dem Kindergeld nachgefragt habe, musste ich für die drei Monate, in denen sie schon gearbeitet hatte, das Kindergeld zurück bezahlen, es wurde komplett gestrichen. Ist aber schon einige Jahre her, evtl. hat sich ja da was geändert? Aber besser nachfragen, um spätere Rückzahlungen zu vermeiden. LG maxililly
Das ist heute anders. Für Kindergeld gibt es seit 2012 keine Einkommensgrenze mehr.
Hallo Nadine,
Info gibt es für dich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in deutsche-rentenversicherung.de unter Schnellzugang (ganz unten!) -> Hinzuverdienst
bzw. -> Rentenarten und Leistungen -> Renten an Hinterbliebene usw.
bzw. in der Broschüre Rente Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen hier in dem Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/58259/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf
Der aktuelle Freibetrag für Witwen-/Witwerrenten liegt damit zurzeit in den alten Bundesländern bei 742,90 Euro (für Waisen 495,26 Euro) und in den neuen Bundesländern bei 679,54 Euro (für Waisen 453,02 Euro).
Gruß siola