Scheidung als Student mit Bafög und Nebenjob?

4 Antworten

Hallo, 


vorweg: Die Scheidung kann in Deutschland nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.
Für die Scheidung brauchst du mindestens einen Anwalt: Wenn du und deine Frau euch einig seid (einvernehmliche Scheidung), reicht ein Anwalt aus. 

Du sagst, deine Frau und du würdet jeder Bafög beziehen, womit ihr wahrscheinlich zu den Geringverdienern gehört. Damit würde für dich grundsätzlich die Prozesskostenhilfe in Frage kommen:

Prozesskostenhilfe können Menschen beantragen, die die Scheidungskosten nicht tragen können. Dann werden die Scheidungskosten  (Gerichts- und Anwaltskosten) vom Staat übernommen. 

Wer Bafög oder andere Sozialleistungen bezieht und über kein sonstiges Vermögen verfügt, bekommt in aller Regel auch Prozesskostenhilfe. Du müsstest dir dann keine Gedanken um die Scheidungskosten mehr machen müsstest. 

Hier kannst du einen Prozesskostenhilferechner finden, der dir zeigt, ob das für dich in deiner finanziellen Situation in Frage kommt: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/prozesskostenhilfe

Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, dass ich weiterhelfen konnte!


Die Kosten für das Scheidungsverfahren werden aus dem Gegenstands -bzw. Streitwert ermittelt, der sich aus dem Dreifachen eures monatlichen Einkommens errechnet. (Dabei gibt es allerdings - unabhängig vom Vorhandensein von Einkommen - einen Mindestwert von derzeit 3000 Euro.)

Die Verdienste aus euren Nebenjobs werden als Einkünfte angerechnet, ob das BAföG ganz oder teilweise angerechnet wird, kann euch der Anwalt sagen.

Die Scheidung kann nicht von euch selbst, sondern nur von einem Anwalt beantragt werden - ihr braucht also zumindest einen (1) Anwalt, könntet aber auch jeder einen eigenen nehmen, was dann allerdings mit höheren Kosten für euch verbunden wäre.

Könntet ihr die Scheidung nicht allein finanzieren, könntet ihr ggf. "Verfahrenskostenhilfe" beanspruchen.

Hallo,

also die meisten Anwälte bieten zumindest kostenlose Orientierungsgespräche. Hierzu würde ich an deiner Stelle einfach mal mich per Telefon bei einem Anwalt erkundigen.

Ansonsten hast Du unter anderem die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dann wäre das komplett kostenlos für dich. Weitere Informationen zur Prozesskostenhilfe (und wie man das beantragt) findest Du zum Beispiel hier: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/prozesskostenhilfe

Viele Grüße und alles Gute!

Einkommen 0 ist es ja nicht. Ihr könnt erst mal das Trennungsjahr abwarten, einen Anwalt braucht man da nicht so lange man sich einig ist. Danach wenn man die Scheidung einreichen möchte kann der Anwalt aufgrund des geringen Einkommens Prozesskostenbeihilfe beantragen. Ihr könnt auch einen Anwalt zusammen nehmen, es braucht nicht jeder einen eigenen. Kommt halt drauf an ob ihr euch einig seid. Da ihr wahrscheinlich keine Kinder habt, gibt es auch keine Unterhaltsansprüche. In dem Fall werdet ihr wohl gegenseitig auf Unterhalt verzichten, das wird schriftlich fest gehalten. Die Scheidung selber dauert wenn alles optimal läuft nur ein paar Minuten.