Ausbildung + Nebenjob! Abzüge?

5 Antworten

Hallo,

vom Minijob werden ggf. folgende Abzüge vorgenommen:

  • 2% Pauschalsteuer (wenn mit dem Arbeitgeber der Abzug vereinbart wurde; sonst trägt der Arbeitgeber die 2%)

  • 3,9% Rentenversicherung (wenn gegenüber dem Arbeitgeber nicht widersprochen wird)

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/00_startseite/01_thementeaser/startseite_450.html

Wenn mindestens ein Elternteil Arbeitslosengeld II bezieht, auf jeden Fall das Jobcenter über den Nebenjob und die Ausbildungsvergütung informieren.

Ein Nebenjob ist während der Ausbildung meist nur möglich, wenn man das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes hat.

Gruß

RHW

Vom Nebenjob wird dir nichts abgezogen wenn du unter den 450,-€ bleibst und wenn du im Vertrag es so angekreuzt hast das dir nichts zusätzlich abgezogen wird für Rente dann bleibt dir das was du auch Verdient hast.

Also grundsätzlich ist ein 450-Euro-Minijob neben einer Hauptbeschäftigung (hier deine Ausbildung) steuerfrei, falls der Arb.geber die 2% Pauschalsteuer an die Bundesknappschaft abführt, jedoch seit dem 1.1.2013 nicht mehr soziaversicherungsfrei! Du kannst neuerdings eine Befreiungsantrag stellen wegen der RV-Pflicht, dann bekommst du dein Zuverdienst Brutto wie Netto, eben ohne Abzüge!

Wieviel verdienst du denn im 1. Lehrjahr in deiner Ausbildung?

Also die Sozialabgaben von ca. 20% werden dir immer abgezogen für den RV-, AlV-, KV- und PV-Beitrag beim Azubi-Gehalt; die Lohnsteuer wird ab ca. 850 € Bruttolohn einbehalten!

PS: Haben denn die Eltern schon Kindergel beantragt??? In Ausbildung gibt es dies bis zum 25. Lj. und dabei spielen deine beiden Einkommen seit dem 1.1.2012 überhaupt keine Rolle mehr!

Dann mal viel Spaß bei der Ausbildung wünscht dir siola!

siola55  18.08.2013, 17:56

Hallo nochmal,

Infos wg. dem 450-Euro-Minijob findest du in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> 450-Euro-Minijob

bzw. wg. der RV-Pflicht -> Ver­si­che­rungs­pflicht in der Ren­ten­ver­si­che­rung

Infos zum Kindergeld findest du in dem Link hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Aenderungen-Steuervereinfachungsgesetz-2011.html

Gruß siola

Eine geringfügige Beschäftigung bis max.€ 450,- im Monat bleibt abgabenfrei,du musst lediglich eine Befreiung von der Rentenversicherung beantragen.Was bleibt,wären 2 % Pauschalsteuer,wenn es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Aber: Dein Ausbilder bzw. Arbeitgeber muss dir die Nebenbeschäftigung genehmigen. Das Hauptziel einer Ausbildung ist natürlich ein guter Abschluß,und das kann unter Umständen mit einer Nebenbeschäftigung nicht vereinbar sein.

Bis 450 € zahlst du keine Abgaben,musst das nur mit deinem Ausbildungsbetrieb absprechen,der muss zustimmen !!!