Einkommensfreibetrag - Meister Bafög / Anrechnung aufs Bafög
Hallo,
mich würde interessieren wie viel Geld ich verdienen darf, wenn ich eine Vollzeit-Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt mache und Meister Bafög beantrage.
Was für Auswirkungen hat es, wenn ich über diesen Freibetrag komme?
Also soweit ich weiß, stehen mir 679,- Meister-Bafög zu.
Auf der Webseite steht etwas von 255,- Freibetrag / Monat, im Internet finde ich auch oft 400,-
Ich habe eventuell die Möglichkeit nebenbei einen "10-Std-Teilzeit-Job" anzunehmen und würde wahrscheinlich über diesen Freibetrag kommen (Egal ob 255 oder 400 zugelassen sind) - Inwiefern wird es auf das Meisterbafög angerechnet? Weiß jemand ob sich der Zuschuss verringert? Oder nur das Darlehen?
Ich "brauche" derzeit ca. 1.000,- im Monat und möchte eigentlich (wenn möglich) nichts an meinem "Lebensstandard" verändern - ist das mit dem Meister-Bafög (und dem erwähnten Teilzeitjob) machbar? Oder werde ich niemals auf diese 1.000,- kommen?
1 Antwort
Nach einer Faustregel dürfen Alleinstehende (ohne Kind bzw. Partner) bis zu 4.880 Euro brutto im Bewilligungszeitraum bzw. durchschnittlich rund 406 € brutto im Monat anrechnungsfrei verdienen! Der Bewilligungszeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate beginnend mit dem Monat der Antragsstellung.
Es muß aber zuerst das bereinigte Einkommen ermittelt werden - dieses darf dann den Betrag von 255 € nicht überschreiten, damit alles anrechnungsfrei ist:
Diese Freigrenze ermittelt sich, wie folgt:
Von einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 4.880 Euro abzgl. der Werbekostenpauschale von 1.000 Euro werden 21,3 % (826,44 Euro) Sozialversicherungspauschale abgezogen, dann ergeben sich 3053,56 Euro als jährliches bzw. 254,46 Euro als monatliches Einkommen und das liegt gerade noch unter dem Freibetrag von 255 Euro monatlich, der jedem BAföG-Geförderten zusteht.
Auch wenn z. B. bei einem Minijob selbst keine SV (außer ggf. RV) abgezogen werden, werden die pauschalen Abgaben dennoch fiktiv angerechnet.
Zu beachten ist, daß auch bei einem Minijob nur 400 € anrechnungsfrei bleiben und nicht 450 € (Höchstgrenze Minijob)...