Einkommensfreibetrag - Meister Bafög / Anrechnung aufs Bafög

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Nach einer Faustregel dürfen Alleinstehende (ohne Kind bzw. Partner) bis zu 4.880 Euro brutto im Bewilligungszeitraum bzw. durchschnittlich rund 406 € brutto im Monat anrechnungsfrei verdienen! Der Bewilligungszeitraum umfasst in der Regel zwölf Monate beginnend mit dem Monat der Antragsstellung.

Es muß aber zuerst das bereinigte Einkommen ermittelt werden - dieses darf dann den Betrag von 255 € nicht überschreiten, damit alles anrechnungsfrei ist:

Diese Freigrenze ermittelt sich, wie folgt:

Von einem Jahresbruttoeinkommen in Höhe von 4.880 Euro abzgl. der Werbekostenpauschale von 1.000 Euro werden 21,3 % (826,44 Euro) Sozialversicherungspauschale abgezogen, dann ergeben sich 3053,56 Euro als jährliches bzw. 254,46 Euro als monatliches Einkommen und das liegt gerade noch unter dem Freibetrag von 255 Euro monatlich, der jedem BAföG-Geförderten zusteht.

Auch wenn z. B. bei einem Minijob selbst keine SV (außer ggf. RV) abgezogen werden, werden die pauschalen Abgaben dennoch fiktiv angerechnet.

Zu beachten ist, daß auch bei einem Minijob nur 400 € anrechnungsfrei bleiben und nicht 450 € (Höchstgrenze Minijob)...