Klingelterror: Darf ich Täter festhalten bis die Polizei kommt?

7 Antworten

Darf ich diese fixieren, Polizei informieren und die Täter so lange festhalten?

M.E. : ja.

Auch wenn dieser Klingelterror keinen Straftatbestand erfüllt, könntest du Schmerzensgeld und Schadenersatz fordern. D.h. du hast zivilrechtliche Ansprüche gegen die Täter. Zur Durchsetzung zivilirechtlicher Ansprüche wäre eine Festnahme nach § 229 BGB möglich.

Ich würde einfach nachts meine Klingel abstellen.

Nein, nur bei schweren Straftaten.

VirageXO  05.04.2021, 21:50

Nö.

gogogo  11.04.2021, 12:31
@VirageXO

Geht es auch noch bitte um mindestens zwei Stufen genauer?

Meiner Meinung nach so lange festhalten, bis die Polizei angerückt ist. Wäre bei einem Einbrecher genauso!

LePetitGateau  05.04.2021, 21:38

Richtig. Selbst wenns nicht "rechtens" ist - die Freiheitsberaubung wird im Gesamtkonstrukt nicht berücksichtigt werden. Solange der Person kein Leid angetan wird und nur festgehalten wird

Das gilt es zu untersuchen. Ein Blick ins Gesetz hilft hierbei ungemein bei der Rechtsfindung.

§ 127 StPO Vorläufige Festnahme

(1)1Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

So, man darf also jemand festnehmen, soweit so gut. Was also brauchen wir?

auf frischer Tat

Also eine Tat.

Was ist diese "Tat"? Es handelt sich hierbei um eine strafbare Handlung und genau darin liegt das Problem schon zu Beginn, "Klingelterror" ist keine strafbare Handlung. Es ist nervig wie Sau, aber darum noch lange keine Straftat. Dazu wird es erst, wenn es in einer Strafvorschrift, allen voran dem StGB auftaucht.

Zivilrechtliche Ansprüche bestehen eher nicht oder nur in sehr geringem Umfang, aber selbst wenn, egal, keine Straftat, keine Festnahme.

Darf ich diese fixieren

Eindeutlig negativ.

aber was kann ich legal tun wenn ich die Täter schnappe?

Nicht viel. Ansprechen (nicht beleidigen, denn dann begehst Du eine Straftat), ermahnen.... also man kann das getrost als nichts bezeichnen.

aber was kann ich .... tun

Die Klingel abschalten. Dazu muss man hier und da jedoch diese erst einmal ertüchtigen, die meinsten Haus - Gegensprechanlagen haben keine Möglichkeit, den nervigen Klingelton lautlos zu stellen. Der engangierte Hobbybastler, spätestens ein Fachmann jedoch ist dazu bereits in der Lage, einen kleinen Schalter in die Zuleitung des Lautsprechers oder Piezo zu basteln und in geeigneter Form anzubringen.

Und letzteres ist auch das, was Du tun kannst, schalte das Ding ab, wenn Du ins Nest gehst und Ruhe herrscht.