Zweites Namensschild an der Klingel, Jobcenter stellt Leistungen ein, wieso?

11 Antworten

Hallo. Da so ein länger am Kligelschild stehender Name ja durchaus missinterpretiert weden kann und Sozialbetrug an der Tagesordnung ist und dabei die Ausreden der Betrüger vielfältig sind kann man durchaus die Reaktion des Amts verstehen.

Helfen würde hier, wenn du Nachweise hättest. Darum solltest du einige Rechnungen von Internetkäuften zusammentun. Leider weisen diese allein eher darauf hin, dass deine Mutter doch präsenter ist als es die Gesetzeslage zulässt.

Daher holt sich deine Mutter am besten schriftliche Zeugenaussagen, die belegen, dass ihr ständiger Wohnsitz woanders ist und natürlich auch dort gesehen wurde.

Ich kann deinen Unmut verstehen, denn es scheint hier öfter vorzukommen, dass Leute Gefallen daran finden, anderen Böses zu unterstellen.

Bist du beim Jobcenter oder der Arge? Letztere könnte dir ja keine Leistung entziehen, daher vermute ich mal, dass du Leistungen vom JC beziehst.

Das Namensschild solltest du schnellstmöglich entfernen und nicht erneut anbringen. Ich würde es ebenfalls unterlassen Bestellungen über den Namen anderer Personen zu tätigen. Nimm sämtliche Bestellbestätigungen und Rechnungen mit, die beweisen, dass du dort Waren mit anderem Namen bestellt und an deine Adresse hast liefern lassen. Zudem würde ich eure Pässe und Meldebescheinigungen (Falls nicht EU Bürger) mitnehmen, woraus ersichtlich wird, dass deine Mutter anderswo gemeldet ist. Nach meinem Wissensstand liegt die Beweislast beim JC, welches beweisen muss, dass noch eine Person bei dir wohnt und du somit Leistungen erschleichst. Mit einem angebrachten Namensschild sind solch schwerwiegenden Vorwürfe noch lange nicht bewiesen auch wenn du es nicht hättest machen sollen, denn jetzt hast du den Schlamassel.

Die Klingel habe ich angebracht, weil ich öfter über den Namen meiner Mutter Waren im Internet auf Rechnung bestelle, da bei mir als Umschüler kein Kauf auf Rechnung möglich ist.

Das hättest du gar nicht machen müssen, Rechnungs- und Lieferadresse sind zwei paar Schuhe. Du kannst die Rechnungsadresse deiner Mutter angeben und die Ware zu dir liefern lassen.

Hätte dir doch direkt in den Sinn kommen müssen, dass das Ärger gibt, oder? Mann, mann, mann....

Du kannst Widerspruch einlegen.

Die Story ist übrigens nicht glaubhaft.

Das könnt Ihr nur alle gemeinsam beim Jobcenter klären und beweisen!