Kleinunternehmer keine steuern unter 17500€ im Jahr?

5 Antworten

Nein, nein. Du bist nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn dein Umsatz im ersten Jahr unter EUR 17.500 liegt und in den Folgejahren unter EUR 50.000. Du kannst Umsatzsteuer abführen, wenn du das möchtest. 

Das hat zwei Vorteile: 
1. Du kannst für Dinge, die du kaufst, die Vorsteuer abziehen.
2. Deine Kunden sehen nicht, wie wenig du verdienst. 

Aber egal ob du umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht: Einkommenssteuer musst du immer zahlen! Einzige  Ausnahme: Wenn deine Einnahmen sich unterhalb des Existenzminimums bewegen (2016: EUR 8.652,- pro Jahr).

MarcelDavis321 
Fragesteller
 24.08.2016, 22:04

Laut Einkommenssteuer rechner wären das gerademal 2,6%. Das ist ja quasi nichts. Kann das sein?

Hardware02  24.08.2016, 22:10
@MarcelDavis321

Was wären 2,6%? Da ich nie einen Einkommenssteuerrechner verwende, sondern nur die Steuer Spar Erklärung, kann ich dir nicht sagen, wie hoch der Steuersatz ist.

MarcelDavis321 
Fragesteller
 24.08.2016, 22:20
@Hardware02

Heisst 2016: EUR 8.652,- pro Jahr dass es ausschließlich um den Firmengewinn geht? Ich als Person habe ja noch einen richtigen Job...

Menuett  24.08.2016, 22:46
@MarcelDavis321

Nein.

Wenn das nur ein Nebengewerbe ist, dann kommt da der Steuerfreibetrag nicht mehr zum Tragen. Der wird ja bereits bei Deinem Gehalt in Abrechnung gebracht.

Unter 17500€ im Jahr mußt Du keine Umsatzsteuer abführen - sofern Du das nicht willst, hast dann natürlich auch keinen Vorsteuerabzug.

Du mußt dem Finanzamt am Ende des Jahres eine Einnahmeüberschussrechnung mit der Einkommenssteuer einreichen.

Danach bekommst dann Deinen Steuerbescheid.

Deine Frage betrifft die Umsatzsteuer, das ist ja schon weitgehend beantwortet, die musst Du bei diesem Umsatz nicht abführen.

Du selbst musst aber, wie hier auch schon geantwortet, Dein Einkommen versteuern. Wenn Du einen normalen Job hast und Gehalt bekommst, musst Du diese Einkünfte als Nebeneinkommen in Deiner Steuererklärung angeben und darauf Steuern bezahlen. Den Steuersatz kann Dir hier keiner sagen, ohne Dein Gehalt zu kennen und das solltest Du hier nicht bekannt geben!

Wenn Du nur den Steuersatz wissen willst, lade Dir dieses Programm herunter:

http://www.computerbild.de/download/Tax-2016-6941569.html

Das ist kostenlos, solange Du Deine Steuererklärung nicht damit abgeben willst. Dort kannst Du alle relevanten Beträge eingeben und alle Steuersätze abfragen,

  • nur Dein normales Einkommen
  • Dein gesamtes Einkommen incl. Nebeneinkünften und
  • den Grenzsteuersatz (die zusätzlichen Steuern, die nur durch die Nebeneinkünfte entstehen)

Ist etwas lästig, geht aber nicht anders.

Wenn Dir das zu aufwendig ist oder Dir das Grundwissen fehlt, gehe dort hin:

https://www.vlh.de/

Die sind günstig und wenn Du nicht selbst klar kommst, solltest Du Dich sowieso bei Deiner Steuerklärung unterstützen lassen. Das lohnt sich meist, besonders bei Nebeneinkünften in dieser Größenordnung.

Viel Erfolg!

Der unternehmerische Gewinn wird natürlich auch versteuert, DU bist nach § 19,1 USTG lediglich von der Umsatzsteuer befreit.

Dh. Du schreibst eine Rechnung als Kleinunternehmer ohne Ausweis der Steuer. So kann sich eine Fa. aus Deiner Rechnung keine sog. Vorsteuer herausziehen.

Du schreibst nur eine Rechnung mit einem Betrag ohne netto-19% MWST & die Endsumme.

Wenn Du noch als Arbeitnehmer tätig bist, werden die Gewinne auch zum Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit hinzugerechnet

Nein, das hast Du nicht richtig verstanden.
Als Keinunternehmer fallen nur keine USt und sonstige Gewerbesteuern an.
Deinen Gewinn (Umsatz ist nicht gleich Gewinn) versteuerst Du mit der EkSt.

Du fertigst eine G & V an, strunz Einnahmen/Ausgaben-Ermittlung und fügst die Deiner EkSt bei.

nicht ganz .......

die 17.500 € betreffen den UMSATZ. bis zu diesem Umsatz ist es möglich, auf die Regelbesteuerung zu verzichten. Somit: keine Umsatzsteuer an das Finanzamt, dadurch aber kein Vorsteuerabzug

in der Einkommensteuer ist der GEWINN zu versteuern ....

MarcelDavis321 
Fragesteller
 24.08.2016, 22:00

und mit wie viel prozent wird der Gewinn versteuert?

wurzlsepp668  24.08.2016, 22:02
@MarcelDavis321

mein Pkw hat einen 34 Liter-Tank und fährt maximal 160 km/h. wie schwer ist mein Beifahrer?

MarcelDavis321 
Fragesteller
 24.08.2016, 22:05
@wurzlsepp668

Laut Rechner sind das 2,06%. Das kommt mir recht wenig vor.. Wären das dann nur 2,06% vom Gewinn?

wurzlsepp668  24.08.2016, 22:08
@MarcelDavis321

dummerweise gibt es keinen Steuersatz mit 2,06% ....

der Eingangssteuersatz beträgt 14 %

MarcelDavis321 
Fragesteller
 24.08.2016, 22:14
@wurzlsepp668

Okay, aber wenn man unter 8000 bleibt is man Steuerfrei?

Und dabei handelt es sich nur um den gewinn?

Helmuthk  24.08.2016, 22:51
@MarcelDavis321

Wenn ich das alles richtig gelesen habe, bist Du Arbeitnehmer.

Bei der Einkommensteuer- Veranlagung werden die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und der Gewinn aus Deinem Gewerbe zusammen gezählt, und danach wird die Steuer berechnet.

Den Grundfreibetrag gibt es nur für das gesamte zu versteuernde Einkommen und nicht etwa für den Arbeitslohn einmal und für den Gewinn noch einmal