Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 17500€ im Jahr an Umsatz mache?

3 Antworten

Die Antwort von Mich12 ist leider falsch.

In § 19 Umsatzsteuergesetz steht nämlich, dass Unternehmer, deren Umsatz im vergangenen Jahr 17.500,00 € nicht überschritten hat und deren Umsatz im laufenden Jahr unter 50.000,00 € liegt, die Kleinunternehmerregelung anwenden können.

Dein Umsatz lag im letzten Jahr über 17.500,00 €, also musst Du Deine Umsatzsteuer ab dem neuen Jahr nach den allgemeinen Grundsätzen ermitteln.

Das heißt: Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis schreiben, aus den Eingangsrechnungen die ausgewiesene Vorsteuer ermitteln und vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

Eine rückwirkende Regelbesteuerung gibt es nicht, weil der Umsatz im Vorjahr entscheidend ist.

Mich12  13.03.2015, 21:00

Leider falsch deine Behauptung und auch völlig überflüssig in deiner Antwort.

Mal ehrlich, was bringt es dir andere Antworten als falsch darzustellen, um dann die gleiche Aussage zu machen. Niemand hat beide Grenzen auf ein Jahr als anwendbar eingeordnet, einfach meine Antwort nochmal lesen, bevor du hier andere Antworten schlecht machst.

ElNinoBrown 
Fragesteller
 13.03.2015, 21:28

Beispiel: 1. Jahr 5000€ 2. Jahr 20000€ 3. Jahr 40000€ Im 2. Jahr bin ich über 17500€ gekommen. Heißt ich muss die Umsatzsteuer im 3. Jahr auf jeden Fall abführen und auf den Rechnungen ausweisen. Aber auch wenn ich im 2. Jahr über die 175000€ gekommen bin, muss ich für das 2. Jahr keine Umsatzsteuer nachzahlen, da immer das Vorjahr, also 1. Jahr zur Geltung kommt. Ist das korrekt?

wfwbinder  14.03.2015, 08:50

DH, genau richtig.

Nein, da du vermutlich unter 50000€ bleibst (nehme ich einfach mal an). Entsprechend §19UStG gibt es da die 17500€ im Vorjahr und 50000€-Grenze im laufenden Jahr. Oberhalb der 50000€ bist du natürlich auch oberhalb dieser zweiten Grenze und somit verpflichtet monatlich deine Umatzsteuer anzumelden und auch abzuführen. Dann nicht vergessen die USt. in deinen Rechnungen auszuweisen.

Da du vermutlich unterhalb der 50000 bist(warst), kannst du also aufatmen ;)

In folgendem Link ist das auch sehr gut erklärt: http://www.afoma.de/artikel/passiert-wenn-kleinunternehmerregelung-grenze-ueberschreiten

Mich12  20.03.2015, 17:14

Die Aussage von Helmuthk ist falsch.

Es passiert erstmal nichts, sofern du im darauffolgenden Jahr nicht voraussichtlich mehr als 50.000€ Umsatz machst.

Sollte das allerdings der Fall sein, kannst du die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Wie das ganze abläuft kannst du auch nochmals hier nachlesen:

https://rechnungsvorlage-kleinunternehmer.de/kleinunternehmerregelung/

Ich finde dort ist alles sehr gut erklärt.

VG