Kleinunternehmer, was muss ich mit Handelsware an Steuer zahlen?

2 Antworten

Die Kleinunternehmerregel befreit dich nur von der Umsatzsteuer - Einkommenssteuer musst du trotzdem zahlen.

Wenn du fast ausschließlich an Unternehmen verkaufst, ist es sinnvoll, zur Umsatzsteuer zu optieren, da deine Kunden keinen Nachteil durch das Aufschlagen der Umsatzsteuer haben, du aber gleichzeitig die Vorsteuer für sämtliche Betriebsausgaben geltend machen kannst. Dazu zählen auf Transportkosten, Büro, Lager etc.

Das bedeutet, ich melde mich ohne Befreiung an, verrechne die 19%,die ich an das Finanzamt zahle und muss keine Einkommensteuer zahlen?

@Jonny1036

Hehe - das wäre toll!

Nein - Umsatzsteuer und Einkommenssteuer sind zwei verschiedene Dinge und können nicht vermischt werden.

Die Umsatzsteuer schlägst du bei jeder Rechnung auf und bekommst sie von deinen Kunden.

Die Vorsteuer bezahlst du bei jedem Kauf.

Bei der monatlichen Umsatzsteuervorrauszahlung trägst du die Summen von Umsatz- und Vorsteuer ein und überweist die Differenz.

Nach dem Jahresende dann genauso die Umsatzsteuererklärung.

Die Einkommenssteuer zahlst du auf deinen Gewinn und alle sonstigen Einkünfte. Dazu machst du nach Jahresende eine Einnahmen- Überschussrechnung zur Gewinnermittlung und trägst diesen in die Einkommenssteuererklärung ein. Daraus berechnet das Finanzamt deine Steuer.

du kannst mit der mwst optionieren, steuern auf den unternehmensgewinn zahlst du trotzdem