Kleingewerbe als Student (Kindergeld, Versicherung)?

3 Antworten

Also erst mal dein "Kleingewerbe": es gibt in D kein Kleingewerbe😥!!!

Gerade eben war die Frage nach einem Kleingewerbe bei Amazon Flex und genau die selbe Frage nach einem Kleingewerbe - es gibt keines in D!

Entweder mußt du ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden bei deiner Stadt oder du meldest ein Gewerbe im Haupterwerb an.

Allerdings weiß ich nicht wie das ganze mit der Versicherung und dem Kindergeld aussieht, bin ich dann noch über meine Familie versichert und bekommen meine Eltern dann noch Kindergeld?

Ganz einfach: der Kindergeldanspruch für die Eltern ist nicht das Problem, da bereits in 2012 die Einkommensgrenzen für den Kindergeldanspruch ganz abgeschafft wurden - also der Kindergeldanspruch ist einkommensunabhängig😂! Im Gegensatz zur kostenlosen Familienversicherung über die Eltern: hier gelten Einkommensgrenzen von aktuell 455€ mtl. Einkommen😥:

Können Selbstständige in der Familienversicherung mitversichert werden?
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist ein Ausschlusskriterium für die Familienversicherung. Möglich ist die Familienversicherung, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und Ihren Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen als solche aus selbstständiger Tätigkeit bestreiten. Das gilt, wenn die wöchentliche Arbeitszeit als Selbstständiger 20 Stunden nicht übersteigt.
Erhalten Sie zur Förderung einer Existenzgründung einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, liegt nach dem Recht der Arbeitsförderung eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. In diesem Fall ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 455 Euro (hier: 2020) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein. Dies gilt auch für Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 450,01 und 455 Euro.
  • Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 450 Euro.
  • Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studenten sowie für Rentner. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
  • Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie ist auf maximal drei Monate befristet beziehungsweise auf maximal 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Deshalb solltest du ein Gewerbe nur im Nebenerwerb anmelden bei der Stadt😂!

https://www.aok.de/pk/niedersachsen/inhalt/familienversicherung-10/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  11.09.2020, 00:45

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps hierzu findest du in klicktipps.de unter dem Punkt "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

siola55  11.09.2020, 01:16

Allerdings weiß ich nicht wie das ganze mit der Versicherung und dem Kindergeld aussieht, ...

https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
Keine abgeschlossene Berufsausbildung/kein abgeschlossenes Studium
Volljährige Kinder, die weder Berufsausbildung noch Studium absolviert haben, erhalten Kindergeld:
  • während der Wartezeit (nicht länger als vier Monate) auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz
  • in der Zeit der ersten Berufsausbildung bzw. während des Erststudiums
  • während der Überbrückungszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
In diesem Fall ist es bedeutungslos, wie viel die Kinder arbeiten bzw. wie viel sie verdienen.
Steveee45 
Fragesteller
 11.09.2020, 01:48

Vielen dank für die hilfreiche Antwort :)

also wäre es sinnvoller wenn ich unter der 450€ Grenze pro Monat bleibe ?

Also aus diplomatischen Gründen empfehle ich dir einfach dies innerhalb des Studiums im Rahmen von 450€ pro Monat zu machen.

Somit hast du auch keine Probleme mit dem Kindergeld usw..., wobei du bis einschließlich 25 Jahre Kindergeld erhältst, wenn du in Schule/Studium/Ausbildung bist, unabhängig vom Geld her.

Du meinst hier die Kleinunternehmer-Regelung vom Umsatzsteuergesetz bis 17500€ Umsatz. Hier wende dich bitte ausschließlich an dein zuständiges Finanzamt.

Zur Firmengründung hilft dir übrigens deine Bank & das zuständige Arbeitsamt jederzeit kostenlos auch weiter.

Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst jederzeit einen 450 € Job ausüben, ohne das schädlich für deine Familienversicherung wäre. Auch das Kindergeld bleibt davon unberührt.