klassenfahrt mit 18 pflicht?

9 Antworten

Hallo Sally07,

du musst grundsätzlich nie mit auf Klassenfahrt fahren das alter spielt dabei keine Rolle aus die Sache, dass du es mit 18 selbst entscheiden kannst und nicht deine Eltern das für dich machen müssen.

Generell bist du diese Woche dann ganz normal Schulpflichtig und musst die Schule besuchen. Da du ins Ausland gehen möchtest (eine Sprachreise machst) kannst du dich von der Schule beurlauben lassen.

Bist dann also während dieser Zeit noch ganz normal an der Schule angemeldet, allerdings beurlaubt. Vordrucke dafür gibt es an gut sortierten Schulen im Sekreteriat. In der Regel dauert die Genehmigung an etwas größeren Schulen 2 Wochen.

Viele Grüße

Steven

beste antwort!

aber andererseits passiert auch nicht wirklich was wenn du in der zeit dich einfach wörtlich abmeldest ob nun für die ok oder nicht....

@Jill03

je nach dem ob die Zeugnisse schon gedruckt sind. Unentschuldigte Fehltage machen sich sehr schlecht auf einem Abschlusszeugnis.-

ok super danke :D

ja hatte eher an work&travel bzw. freiwilligenarbeit gedacht. aber da müsste das ja auch kein problem sein, oder?

@Sally07

ein sozialer oder schulischer Grund geht immer.

Schulpflichtig bist Du bis zum letzten Schultag.

Auf eine Klassenfahrt musst Du nicht mitfahren, darfst aber damit rechnen, dass die Schulleitung Dir ein "Ersatzprogramm" ermöglichen wird, z.B. in einer Parallelklasse.

Aber das müsstest Du mit dem Klassenlehrer bzw. der Schulleitung abklären, vielleicht lässt sich ja eine Lösung dort finden. (Hier lässt sie sich nicht finden)^^

Normalerweise sind Klassenfahrten ein absolutes Pflichtprogramm, jedoch denke ich das man in diesem Fall mit dem Direktor reden kann, weil du ja ins Ausland willst.

Trotzdem würde ich dir empfehelen mitzufahren, weil besonders Abschlussfahrten immer ein toller Abschluss sind!

hättest du bock mit 25 jungs und 4 anderen mädels (und ich weiß nicht wer von denen mitgeht) auf eine abschlussfahrt zu gehen? zu dem wir nach berlin gehen und ich berlin auch mit meinen freudinnen auch in den ferien besichtigen kann :DD

Die Klassenfahrt ist genauso Schukvernastaltung wie der Unterricht. Du kannst davon die Beurlaubung nach denselben Bestimmungen beantragen wie vom Unterricht.

In NRW war es jedenfalls vor 3, 4 Jahren möglich, pro Jahr bis zu 5 Tage Beurlaubung zu erhalten.

ich denke es ist überhaupt keine Pflicht mit aus Klassenfahrt zu gehen, wenn man zum Beispiel auch an die Leute denkt, die für sowas kein Geld haben. Aber ich würde einfach mal zur Schulleitung gehen und fragen, ich denke man kann sich mit 18 selbst beurlauben.