Einverständniserklärung der Eltern bei voljährigen?!?!?

5 Antworten

Die Kostenübernahmeerklärung macht ja Sinn, ohne eigenes Einkommen ist eine solche von den Eltern durchaus erforderlich. Auch wenn der Schüler volljährig ist.

Die Erlaubnis zur Teilnahme durch die Eltern ist allerdings Nonsens. Sie muß nicht unterschrieben werden, weil mit Erreichen des 18. Lebensjahres die Erziehungsberechtigung erlischt (im Sinne vom Handeln der Eltern im Interesse des Kindes). Volljährig, voll rechts- und geschäftsfähig, das schließt rechtlich aus, um Erlaubnis fragen zu müssen.

Nein, muss er nicht, er ist volljährig, somit voll geschäftsfähig und kann das selbst entscheiden.

Dein Freund ist volljährig. Ist man in Deutschland volljährig, kann man tun und lassen was man möchte, solange es im gesetzlichen Rahmen ist..und damit braucht er natürlich kein Einverständnis seiner Eltern.

hallo.. frag doch mal beim oberschulamt nach...die wissen das am besten

Nein, eigentlich nicht. Aber Lehrer verlangen es oft dennoch und was willst Du dann schon tun?