Klarna Betrug?Minderjährig?

9 Antworten

Deiner Mutter beichten und dann auf das Schreiben aus der Betrugsabteilung warten ... Du hast leider Mist gebaut und jetzt wirst Du dafür gerade stehen müssen.

Möglicherweise lernst Du ja etwas daraus! Wünsche ich Dir nämlich! Alles Gute!

Geh zu Deiner Mutter beichten. Besser, als wenn sie es erst mit einem Brief erfährt. Sie wird Dir den Kopf schon nicht abreissen.

Solange Du nicht Ware erhalten und nicht bezahlt hast, ist es zwar ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, aber kein betrug.

hallo, also ich hatte einen ähnlichen Fall vor kurzem (2-3 wochen) und ich wurde angeklagt, da ich etwas Bestellt und nicht erhalten habe. Nach dem Anwalt, der mir per E-Mail schrieb, sollte ich 123€ für ein 2€ Produkt zahlen. Ich habe es sofort meiner Mutter erzählt liebes. Erzähl es jemanden aus der Familie und löst es gemeinsam.

Also bezüglich deines Problemes, wenn du die Ware nicht bekommen hast können die nichts machen. Mach dir keine Sorgen. Ich habe mich beim support dieser Firma erkundigt und das empfehle ich dir auch. Du musst erstmal beweisen, dass du die Ware nicht erhalten hast. Danach wollen sie von dir eine Fragenummer ect. aber die sind leicht zu finden falls du probleme hast kann ich dir jede zeit helfen.

Du hast also Ware bestellt und nicht bezahlt, diese aber auch nicht erhalten...so wie ich das jetzt entnehmen kann.

Also ein Betrug ist es erst, wenn du dich daran auch bereichern kannst, dies ist aber nach deiner Schilderung nicht der Fall.

Erst wenn die Ware beim Empfänger ist und nicht bezahlt wird, ist es ein Betrug.

Das Bestellen alleine reicht noch nicht aus für einen Betrug, solange die Ware nicht angenommen wurde.

Also Post bekommst du auf jeden Fall...und du wirst auch eine Strafe bekommen, wenn auch nur Sozialstunden im schlimmsten Fall oder eine Verwarnung, wenn du die Ware nicht angenommen hattest.

ihavea 
Fragesteller
 08.01.2018, 18:26

Ich habe die ware angenommen, bezahlt aber dann wieder zurückgeschickt

Maniac05  08.01.2018, 19:01
@ihavea

Nun, da du die Ware bezahlt und zurückgesendet hattest, gibt es keine Bereicherung.

Das bedeutet, dass du zwar Post von Polizei bekommen wirst, du aber auch nachweisen kannst, dass du die Sachen bezahlt hast und diese auch wieder zurück geschickt hattest.

Dass du falsche Angaben gemacht hast, um diese Waren zu bekommen, ist erstmal zweitrangig.

Denn du bist noch nicht geschäftsfähig und wenn die Betreiber/Verkäufer Seite sich selbst nicht absichert (Schufa Abfrage oder Ausweisnummer), ist die Betrugsanzeige nicht ganz rechtens.

Schuldfähig bist du, aber auch hier muss der Betreiber/Verkäufer dafür sorgen, dass keine Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren was bestellen können.

Wenn du zur Polizei musst, nimm den Nachweis mit, dass du es zurückgesendet hast, man bekommt ja immer eine Bestätigung...und dann gehe ich mal davon aus, dass die Staatsanwaltschaft es von einer Verwarnung nur absieht, da kein Schaden dem Verkäufer entstanden ist.

ihavea 
Fragesteller
 09.01.2018, 19:04

wann werde ich denn ungefähr was von Polizei etc. hören?

Maniac05  09.01.2018, 22:26
@ihavea

Das kann ich nicht genau sagen, es kommt drauf an, wann das Unternehmen eine Anzeige stellt. Wenn diese gestellt wurde, dann kann es spätestens eine Woche später sein, dass man eine Vorladung bekommt.

Deine Mutter wird es früher oder später eh erfahren.

In Betrug rechtlich gesehen als ich für wenig wahrscheinlich und eine Anklage deswegen für extrem unwahrscheinlich.

Ich sehe stets auch die Verantwortung der Firma bei der Anmeldung von Minderjährigen. Firmen machen sich herrlich einfach und überprüfen nicht, ob die Daten stimmen und unterstellen dann Minderjährigen sie hätten einen Betrug begangen.

Dabei schützt eben genau das Gesetz Minderjährige, dass sie nur ganz bestimmte Verträge abschließen können. Jedes Geschäft vor Ort erkennt allein durch Anschauen des Minderjährigen, dass dieser sicherlich nicht über 18 Jahre alt ist. Online Firmen machen sich halt einfach und unterstellen Betrug

ihavea 
Fragesteller
 08.01.2018, 18:32

was passier4 dann jetzt für mich?