Klappbett zusammengebrochen - Eingeklemmt - Versicherung weigert sich zu zahlen?
Wegen einem durchgebrochenen Scharnier ist vor ein paar Wochen mein Ausklappbett unter mir zusammengebrochen und ich steckte in dem Rahmen fest. Lange Rede kurzer Sinn, ich musste um Hilfe rufen. Ein Nachbar informierte einen Schlüsseldienst um zu mir in die Wohnung reinzukommen und mir zu helfen.Folgende Kosten sind entstanden: Schlüsseldienstdefektes Klappbett
Da das Bett schon 6 Jahre alt ist kam Kulanz des Herstellers nicht mehr in Frage :-(Als ich meiner Versicherung (Hausrat) den Schaden meldete bekam ich gestern zur Antwort dass der Schaden nicht abgedeckt wäre und ich auf meinen Kosten sitzen bleibe :-(Selbst ein Bild auf dem ersichtlich ist dass das Scharnier gebrochen war führte zu keiner Leistung der Versicherung.
Was kann ich noch tun?
6 Antworten
Deine Hausratversicherung zahlt bei Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser- und Sturmschaden.
Das passt ja alles wohl nicht.
Hier wäre versicherungstechnisch höchstens die Produkthaftung des Herstellers involviert. Das ist dann aber nach 6 Jahren auch vorbei.
Produkthaftung gilt 10 Jahre...
Ist das Bett durch Sturm oder Hagel zusammengebrochen? Dann wäre es ein Fall für die Hausratversicherung.
So ist es halt nicht versichert.
danke dir , sturm und hagel waren nicht schuld
Theoretisch könntest du einen Anspruch gegen den Hersteller aufgrund des Produkthaftungsgesetzes haben. Das gilt 10 Jahre ab Verkauf.
Hier würde aber eventuell nur ein Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schlüsseldienst bestehen. Man müsste aber irgendwie argumentieren können, dass es "Sachschaden" ist.
Aber selbst dann würde es dir nur wenig helfen, da bei Sachschäden eine Selbstbeteiligung von 500 Euro gilt. Ich nehme an, dass der Schlüsseldienst weniger gekostet hat.
Also unterm Strich sieht's nicht so gut aus....
@RolandSeidel,
nachdem das Ausklappbett unter dir zusammen gebrochen ist und du fest stecktest - spricht man hier von einem Unfall und für den Schlüsseldienst würde hier eine Unfallversicherung leisten, wenn der Baustein Bergungskosten eingeschlossen ist.
Für das Klappbett zahlt keine Versicherung etwas - das darfst du dir selbst wieder kaufen.
Solche Leistungen sind in keiner Hausratversicherung mitversichert.
Das hätte ich zu gern gesehen :D
Wenn du das wirklich der Versicherung gemeldet hast, wirst du dort für reichlich Schmunzeln in der Schadenabteilung gesorgt haben.
wer den schaden hat braucht für den spott bekanntlich nicht zu sorgen, das war mir klar, aber dennoch dachte ich ich bekomme den schaden reguliert
das mag wohl so sein, das die darüber lächeln, aber sie lachen sich selber aus, weil der Vermittlern ihres unternehmens nicht klarmachen konnte, wofür eine Unfallversicherung und eine Hausratversicherung leistet, zumindestens nicht so, das die Grundelemente im Gedächtnis geblieben sind.