bei versuchtem Einbruch,wer zahlt den Schaden an der W-Eingangstür?
Fall:
Mehrfamilienhaus, versuchter Einbruch in eine Wohnung.
Der Schaden wird von der Hausrat des Mieters (weil in der Hausrat nicht implizit) nicht übernommen. Angeblich nur bewegliche Teile sind versichert. Die Gebäudeversicherung zahlt auch nicht. Die Hausverwaltung wälzt die Kosten auf die Gemeinschaft ab. Weil, richtigerweise, die Wohnungseingangstür gemäß WEG-Gesetz Gemeinschaftseigentum ist.
Fakt ist: Weder Mieter noch der Wohnungsbesitzer noch die Gemeinschaft (WEG) ist schuldhaft für den Schaden verantwortlich.
Nun zur Frage: kann der Mieter gezwungen werden, eine Hausrat-Versicherung die genau diesen Schaden abdeckt (viele Versicherungen auch meine machen das) abzuschließen. Denn sonst werden ja die unschuldigen Eigentümer quasi in Sippenhaft genommen...... nur weil der Mieter ein paar Euro spart. Besser wäre es, wenn es eine Versicherung gäbe, abgeschlossen von der WEG, die das abdeckt. Dann ist die WEG immer auf der sicheren Seite. Hinzu kommt ja noch, wenn der Mieter sich unterversichert, denn dann wird ja von der Versicherung nur ein Teil der Kosten getragen.
Bin gespannt auf die Antworten.
Gruß Heinz
6 Antworten
Der Schaden wird von der Hausrat des Mieters (weil in der Hausrat nicht implizit) nicht übernommen. Angeblich nur bewegliche Teile sind versichert.
Das ist aber eine sehr merkwürdige Aussage. Welcher Anbieter soll denn das sein, der hier zu Ungunsten des Kunden von den Musterbedingungen des GDV abweicht?
Richtig ist, dass Türen nicht zu den versicherten Sachen in der Hausratversicherung gehören. Aber im Rahmen der Versicherten Kosten sind Gebäudeschäden mitversichert, welche im Bereich der versicherten Wohnung durch Einbruch oder den Versuch einer solchen Tat entstehen.
Und du bist sicher, dass der Schaden wirklich der Hausratversicherung gemeldet wurde und diese die Regulierung abgelehnt hat?
Oder war es vielleicht doch kein Einbruchsversuch sondern Vandalismus?
Hallo Heinz,
Der Schaden wird von der Hausrat nicht übernommen, da kein Einbruch vorliegt!
Würde der Einbrecher in die Wohnung gelangen und Sachen entwenden, würde auch der Türschaden erstattet werden.
Die Gebäudeversicherung zahlt nicht, da man scheinbar einen schlechten Tarif abgeschlossen hat.
Bei unserem BoxFlexTarif für Mehrfamilienhäuser, ist folgendes mitversichert:
Mut- und böswillige Beschädigung (incl. Graffiti) bis 5.000 bzw. 10.000 €
Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte an Mehrfamilienhäusern bis 5 %, bzw. 10 % der Versicherungssumme.
Nun zur Frage: kann der Mieter gezwungen werden, eine Hausrat-Versicherung die genau diesen Schaden abdeckt (viele Versicherungen auch meine machen das) abzuschließen.
Falsch - es gibt keinen Hausratversicherung die den genannten Schaden abdeckt. Begründung - siehe meine Erklärung am Anfang meiner Antwort!
nur weil der Mieter ein paar Euro spart.
Auch dies ist falsch, - richtig ist, dass die Eigentümergemeinschaft bzw. der Hausverwalter einen Versicherungstarif gewählt hat der diese Schäden nicht zahlt. Wohl am falschen Ende Geld gespart.
Wobei man natürlich noch prüfen könnte, ob der Hausverwalter den Abschluss dieses Billigtarifes der Gebäudeversicherung zu vertreten hat.
Gruß Apolon
Der Schaden wird von der Hausrat des Mieters (weil in der Hausrat nicht implizit) nicht übernommen.
Die sähe ich auch höchstens als letzten "Halm" in der Pflicht. Und als Mieter würde ich hier dem VM gegenüber freundlich aber bestimmt auf die Rechtslage verweisen.
Angeblich nur bewegliche Teile sind versichert.
Jein. Nicht expressis verbis, aber mit dem Haus fest verbundene Elemente zählen nicht zum Hausrat.
Die Gebäudeversicherung zahlt auch nicht.
Tja, wenn man die entsprechenden Optionen nicht inkludiert, dann leistet die VGV auch nicht. "Schäden durch Dritte" resp. Vandalismusklausel. Die kostet nun wahrlich nicht die Welt pro Jahr.
Die Hausverwaltung wälzt die Kosten auf die Gemeinschaft ab. Weil, richtigerweise, die Wohnungseingangstür gemäß WEG-Gesetz Gemeinschaftseigentum ist.
So ist es. Hauseingangstüren und Fenster in den Außenwänden und Dachflächen sind zwingend Gemeinschaftseigentum.Und Wohnungseingangstüren auch. Ggfs. anderslautende Formulierungen in der TE sind unwirksam.
Fakt ist: Weder Mieter noch der Wohnungsbesitzer noch die Gemeinschaft (WEG) ist schuldhaft für den Schaden verantwortlich.
Na und? Von Verschulden ist hier doch keine Rede - die Frage ist, wer zahlt? Und zahlpflichtig ist die WEG, die dieses Risiko versichern kann. Oder es eben bleiben lässt.
Nun zur Frage: kann der Mieter gezwungen werden, eine Hausrat-Versicherung die genau diesen Schaden abdeckt (viele Versicherungen auch meine machen das) abzuschließen.
Natürlich nicht. Das wäre ja auch absurd. Das ist kein vom Mieter zu tragendes Risiko, und wenn die WEG zu geizig ist, um eine passende Deckung zu tarifieren, dann muss der Schaden eben durch Umlage bezahlt werden. Den Mieter geht das überhaupt nichts an.
Denn sonst werden ja die unschuldigen Eigentümer quasi in Sippenhaft genommen......
Aha. Und stattdessen sollen jetzt die unschuldigen Mieter für den Geiz der Eigentümer herhalten? Na bravo.
-> HV auffordern zu erklären, warum hier eine Unterversicherung besteht bzw. eine Deckungslücke. Und wenn sich herausstellt, dass die WEG das entsprechende Angeot des VR in der Vergamgenheit aus Kostengründen abgelehnt hat, dann dürfen sich die Eigentümer bitte gerne eine Pappnase aufsetzen.
zahlen müsste der Verursacher, also der Einbrecher.
wenn der nicht zu ermitteln ist, dann ist das Sache des Vermieters, bzw. soweit die Wohnungstüre gemeinschaftliches Eigentum ist, der WEG. Die WEG wird hier auch nicht in "Sippenhaft" genommen, denn es ist immer so, dass wenn der Verursacher eines Schadens nicht ermittelt werden kann, dass dann der Eigentümer auf dem Schaden sitzen bleibt. Das gehört zum Risiko eines Eigentümers.
Es ist problematisch, den Mieter eine Versicherung abschließen zu lassen. Denn dessen Versicherung könnte im Schadensfalle argumentieren, dass ja der Mieter nach dem Mietrecht bei "höherer Gewalt" nicht für eine Beschädigung der Mietsache haftet, sondern der Vermieter. Also bräuchte eine Versicherung des Mieters den Schaden auch nicht zu ersetzen.
Sinnvoll ist nach meiner Meinung nur ein Weg: Die WEG sollte selber eine Versicherung abschließen, die einen solchen Schaden übernimmt.
Wenn die WEG in der Gebäudeversicherung "Beschädigung durch Dritte" nicht eingeschlossen hat, spart ihr jedes Jahr ein paar € für diesen Zusatz.
Dafür müssen dann die Schäden von der Gemeinschaft getragen werden.
Tolles Geschäft. Schickt euren Verwalter bei der nächsten Eigentümerversammlung in die Wüste.