Kirschen klauen - Strafe?
Beim Spazierengehen, entdeckt man momentan häufig Bäume mit leckeren, reifen Kirschen, auf freiem Feld (nicht in Privatgärten - das ist offensichtlich und klar, dass man die nicht betreten darf - oder?) ebenso wie die Apfelbäume usw. im Herbst..... Darf man sich daran "bedienen"? - ich meine jetzt nicht Obstklau im großen Stil, sondern einfach mal eine Hand voll Kirschen bzw. einen Apfel zum Sofortverzehr.... Was würde schlimmstenfalls passieren, wenn einem der Bauer oder Eigentümer dabei erwischt? Welche Strafe droht?
1 Antwort
Hallo Sunnycat,
ganz einfach und kurz: wenn du Früchte erntest die nicht von einem wilden Baum / Strauch sind, ist das Diebstahl.
Zum Thema Strafe: der Besitzer kann rein rechtlich Anzeige erstatten, weil es streng juristisch genommen Diebstahl ist. Dann kann eine Anzeige zu einem Verfahren werden, was eine Gerichtsverhandlung bedeutet. Werden allerdings Dinge von geringem Wert gestohlen - die Grenze liegt bei etwa 50 Euro - werden Polizei und Staatsanwaltschaft nur aktiv, wenn ein Strafantrag vorliegt. Den Strafantrag muss der Bestohlene stellen. Das ist die Theorie.
Zur Praxis: die Polizei muss jede Anzeige aufnehmen, wenn ein Strafantrag vorliegt. Ob es sich dann um eine geringwertige Sache handelt, entscheidet das Gericht. Kommt es zur Gerichtsverhandlung (was ich bezweifle, die Gerichte sind eh schon überlastet und verhandeln besser "richtige" Fälle, also einen Apfeldiebstahl), wirst du den Apfel bezahlen müssen. Genaueres kann dir ein Anwalt hier sagen.
Mein Tipp: vorher kurz Fragen wenn du den Besitzer siehst. Die meisten haben nichts dagegen, wenn du einen Apfel mitnimmst.
Beste Grüße