Darf ich die Kirschen pflücken?

10 Antworten

Ich würde zuerst versuchen rauszufinden Wem der Baum gehört. Dann kannst Du ja fragen, ob Du Kirschen pflücken darfst.

In manchen Gebieten werden Obstbäume für ein Erntejahr versteigert und dann darf nur Derjenige ernten, der den Baum ersteigert hat. Die angelehnte Leiter könnte ein Hinweis darauf sein.

Ich würde mich da mal erkundigen, wem der Baum gehört. Weisst du das dann, könntest du den Besitzer fragen, ob du ein paar Kirschen pflücken darfst.

Da an dem Baum eine Leiter angestellt ist darfst du davon ausgehen, dass sich der Besitzer um den Baum kümmert.

Einfach auf die Leiter steigen und Kirschen ernten wäre nicht erlaubt.

In diesem Jahr gab es bei uns so viele Kirschen, dass ich diese von meinen 4 Bäumen gar nicht alle verwenden konnte. Habe nur einen Teil davon geerntet, den Rest liess ich hängen. Hätte im Grunde nichts dagegen, wenn Bekannte die Kirschen geerntet hätten. Habe aber ein Problem damit, so ich jemanden auf die Leiter steigen lasse und der fällt mir da herunter, oder ein Ast bricht ab , ob man mich dann für verantwortlich machen kann. Deshalb biete ich das Pflücken von Obst aus meiner Gartenanlage anderen Personen auch nicht an. Lasse Obst, welche sich nicht selber verwenden kann, eben an den Bäumen hängen.

Irgendwann fällt das Obst dann herunter und wird entsorgt.

Jeder Baum gehört jemandem selbst wenn er nur der Stadt gehören würde.

In dem Falle scheint sich jemand für den Baum auch intensiv zu interessieren (steht eine Leiter im Baum).

Kirschen werden schnell rot aber die Vollreife haben sie dann noch nicht erreicht, daher wird der Besitzer immer wieder kontrollieren und noch abwarten bis die Kirschen die volle Süße erreicht haben.

Dass es immer wieder angeknaberte und verschimmelte Früchte im Baum geben kann ist eher normal und zeigt nicht dass die große Masse auch am "vergammeln" ist.

Wenn du öfters vorbeigehst triffst du evt mal auf den Besitzer und kannst ihn fragen.

Ich wollte mal abgefallen Äpfel vom Boden auflesen. selbst dies ist nicht erlaubt. Auch wenn diese noch so vergammelt aussehen werden (bei Äpfeln) diese immer noch aufgelesen und zu Saft/Most verarbeitet.

Bei Kirschen und Pflaumen ist es anders. Da wird sich kaum einer daran stören wenn du vom Boden etwas aufliest.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Es gilt aber grundsätzlich:

Die Früchte eines Baumes gehören dem Eigentümer des Grundstücks auf dem der Baum steht. (auch bei Überhang).

Fallen die Früchte ab, geht das Eigentum der Früchte auf den Besitzer des Grundstücks über, auf dem die Früchte liegen.

Bist du also von einem Grundstück Eigentümer, darfst du ernten oder mitnehmen. In allen anderen Fällen ist es Diebstahl. (Pachtverhältnisse usw. ausgenommen)

Aber nochmal... solange sich niemand daran stört...

Stört sich der Eigentümer daran, bist du Schadensersatzpflichtig.

so lange sie auf einem öffentlichen Grundstück stehen darfst du sie pflücken. Gut möglich sogar, dass die Leiter extra dafür dort hingestellt wurde, dass jeder sich bedienen kann und darf.

wenn Süßkirschen sind, kannst mir auch ein paar pflücken bei Sauerkirschen passe ich :D

Das ist falsch. Die Annahme, dass es erlaubt sein, da der Baum auf einem öffentlichen Grundstück steht ist ein Fehlgedanke. Das Eigentum liegt hier dann bei der Gemeinde 7 DER Stadt: diese wiederum kann ( ohne dein Wissen) ja auch genau die Ernte an diesem Baum an einen Dritten verpachtet haben. (So ist es bei uns hier mit Birnbäumen auf dem Schulgelände). Bin ich nicht Eigentümer des Grundstückes und somit des Baumes oder habe ich kein Pachtverhältnis an diesem Baum so ist es in allen Fällen Diebstahl.

@Apokailypse

da greift aber noch was anderes, frag mich jetzt bitte nicht nach dem genauen § aber wenn z.B. in einer Bank der Tresor offen und unbewacht ist und ich dann etwas raus nehme hat mich die Bank zum Diebstahl verleitet, ähnliches gilt dann hier, wenn da keine Bewachung ist und eine Leiter dran steht ist es eine Einladung zur Selbstbedienung

@verreisterNutzer

Das verleiten zu einer Straftat § 357StGB ist eine Straftat an sich, die jedoch den Diebsathl nicht zu Recht werden lässt.