Darf ein Bauer meine Bäume beschneiden?
Hallo, unsere Grenze des Grundstücks verläuft 50 Meter an einem Acker entlang und ist nicht eingezäunt. Es stehen diverse Bäume auf unserer Seite entlang der Grenze. Der Bauer, dem der Acker gehört hat nun sehr radikal, alles was auf seinem Grundstück überragte, ohne uns ein Wort zu gönnen einfach abgesägt. Er mußte dabei auch unser Grundstück betreten, denn es sind auch Oberarm dicke Äste auf unsere Seite von den Bäumen entfernt worden. Hat er das Recht dazu?
6 Antworten
Nein.
Ihr habt aber die Pflicht dazu, wenn er am bestellen des Ackers durch die Bäume behindert wird.....
richitg. :D
klar doch, so spart ihr aber Holzfällerkosten, oder die für den Gärtner.
...wir sind selber Gärtner ;-)
Fürs Absägen von "oberarmdicken" Ästen würde ich ihn wegen Sachbeschädigung verklagen. Mit einer fachgerechten Arbeit hat sowas nichts zu tun. Und wenn dazu noch ein Betreten des Grundstücks notwendig war, muss ich davon ausgehen, daß auch mehr als das Überragende abesägt wurde. Auf jeden Fall hätte er Euch zunächst auffordern müssen, einen eventuellen Mangel selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen. Erst wenn daraufhin eurerseits nichts geschehen wäre, hätte er eine Ersatzvornahme durchführen können. Und auch eine solche hat fachgerecht zu erfolgen und nicht in Vandalismus auszuarten. Unter fachgerecht verstehe ich dabei die Bestimmungen der ZTV Baumpflege (FLL).
Ja aber: Die Landwirtschaft hat auch das Recht, alles auf dem Nachbargrundstück beseitigen zu lassen, was den landwirtschaftlichen Betrieb oder Ertrag behindert (z.B. "Schwengelrechte" etc.).
Aber natürlich darf er nicht zur Selbsthilfe greifen.
Nein,
selber abschneiden darf er es nicht.
Aber:
Er hätte Euch über das Amtsgericht zwingen können, es selber zu machen, wenn dadurch seine Landwirtschaft irgendwie beeinträchtigt wird (siehe Nachbarrechtsgesetz und BGB). Empfehlung:
Ihm schriftlich unter Strafandrohung untersagen, künftig selbst tätig zu werden und Schadenersatz vorbehalten, falls wegen seinem Baumschnitt Euch ein Schaden entstanden ist oder noch entsteht (z.B. wenn Pflanzen dadurch eingehen).
Jein zuerst miteinander reden muss man schon, damit ihr Zeit habt eure Bäume zu schneiden. Im Endeffekt darf er das schon..
Einerseits hätte er es mit euch absprechen müssen, bevor er euer Grundstück betritt, andererseits hat er euch viel Arbeit agbenommen, denn sonst hättet ihr alles Überragende entfernen müssen.
Dann hat der Bauer die Pflicht und zu unterrichten, das es ihn stört, oder? Es geht uns darum, das man wenigstens gefragt wird!