Kirchensteueramt Nachzahlung?

1 Antwort

In allen Bundesländern wird die Kirchensteuer von den Finanzämtern verwaltet.

Deshalb wird im Rahmen der Steuerbescheide auch die Kirchensteuer ausgewiesen.

Dafür erhalten die Finanzämter eine Verwaltungsgebühr.

Diese Verwaltungsgebühr wollen sich die Bayern sparen, und deshalb weisen die Steuerbescheide nur die Einkommensteuerberechnung aus.

Die Finanzämter teilen den Kirchensteuerämtern die Besteuerungsgrundlagen mit, und die setzen dann die Kirchensteuer fest.

Du solltest Dir mal den Kirchensteuerbescheid mal genau ansehen.

Dort müsste eigentlich sinngemäß stehen: Festgesetzte Einkommensteuer....

Davon 9 % Kirchensteuer...

Abzüglich gezahlte Kirchensteuer..

Und dann ein Betrag ohne Vorzeichen mit dem Zusatz "Zahlbar bis...."

Oder mit negativem Vorzeichen mit dem Zusatz "Der Betrag wird erstattet".

So, hilft Dir das?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.