Kindesunterhalt senken/Schulden?

3 Antworten

Du kannst versuchen den Unterhalt zu mindern.

Nimm dazu Kontakt zur Mutter deines Sohnes auf und trage ihr dein Anliegen vor. Sollte sie damit nicht einverstanden sein, hast du schlechte Karten.

Die Unterhaltsforderungen von Kindern haben höchste Priorität, da kann man nichts reduzieren ohne sich Strafbar zu machen, da bleibt dir wohl nichts anderes übrig als dir ein kleineres und günstigeres Auto zu leasen, dann fährst du eben keinen zb VW Golf mehr sondern vielleicht ein kleiner Citroen C1oder gar einen Dacia Sandero für 70-100€ pro Monat im Leasing oder du nimmst einen Nebenjob an

TimT987 
Fragesteller
 08.08.2021, 15:31

Ich dachte man könnte eventuell alles neu berechnen lassen.Hatte mir ein elektroauto zugelegt, dadurch spare ich im Vergleich zum Benziner. Nebenjob wird schwierig, weil ich nur durch ordentlich Überstunden auf meine 1700 Euro komme.aber trotzdem danke für deine Antwort

So funktioniert das leider nicht.

Dein Netto liegt bei 1700 Euro inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld und der Steuererstattung verteilt auf 12 Monate?

Dein bereinigtes Netto wäre dann, wenn man mal die 5% Pauschale nur abzieht 1615 Euro. Dein Selbstbehalt liegt bei 1160 Euro.

 Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Somit bleiben dir 1615 - 1160 = 455 Euro.

Du musst 418,50 Euro an Kindesunterhalt zahlen.

Zum Darlehen: ist der Wagen zwingend erforderlich um zur Arbeit zu kommen? Fährt also weder Bus noch Bahn, bzw. wärst du mit den verfügbaren öffentlichen Verkehrsmittel nicht in der Lage zur Arbeit zu kommen?

Und wäre es dir zudem möglich neben dem Job noch einen Nebenjob anzunehmen, da du im Grunde bis 48 Stunden die Woche arbeiten kannst?!

Und wofür war der Firmenkredit überhaupt? Handelt es sich hierbei um "Luxusschulden" oder handelt es sich um elementar wichtige Dinge die du mit dem Kredit abbezahlen musst?

Kindesunterhalt hat höchste Priorität! Kredite sind nur sehr begrenzt abzugsfähig. Was ja verständlich ist, da sich sonst jeder Unterhaltsschuldner mal eben neue Möbel und einen teuren portwagen gönnt, aber leider keinen Unterhalt mehr zahlen kann...

Und die Wichtigkeit des Kindesunterhaltes wird zudem dadurch untermauert, dass in Mangelfällen auch geprüft werden könnte, ob ein Nebenjob zumutbar ist, bzw. Sonn- und Feiertagsarbeit, Überstunden. Zur Not würde ein fiktives Einkommen in die Berechnung einfließen.

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien sprechen von berücksichtigungsfähigen Schulden.

Hier ein Beispiel aus den Hammer Leitlinien:

Eine den Billigkeitsgrundsätzen entsprechende Gesamtabwägung der Einzelfallumstände kann es erfordern, dass die jeweils für sich anerkennungsfähigen Verbindlichkeiten nur im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplans in angemessenen Raten (Zinsen und Tilgung) abzugsfähig sind...
... Beim Unterhalt für minderjährige und privilegierte volljährige Kinder sind Schulden nach obiger Maßgabe regelmäßig nur dann voll berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt sichergestellt wird. Andernfalls ist, wenn die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht möglich oder nicht zumutbar ist, lediglich ein Anwachsen der Verbindlichkeiten zu vermeiden (nur Abzug von Kreditzinsen). 

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Du kannst selbstverständlich versuchen eine Neuberechnung herbei zu führen. Aber du wirst auch mit einer genausten Prüfung rechnen müssen! Und sollte das Ganze vor Gericht landen, dann kann es durchaus passieren, dass man dich solange "schön" rechnet bis es passt. Gerade wenn ein Nebenjob zumutbar ist!

Leasing Rate Auto: ob ein Richter da voll mitgeht sei mal dahin gestellt...

Der Wagen wurde VOR den Unterhaltszahlungen geleast? Und womit wir wieder bei der Notwendigkeit eines Fahrzeuges wären...