Unterhalt an Stiefsohn

6 Antworten

So unverschämt es auch klingt, es besteht Unterhaltspflicht, da Sie in diesem Falle mit ihrer Ehefrau vor dem Gesetz als eine Person gelten. Gezahlt werden muß allerdings nur, wenn eine ganze Reihe Vorraussetzungen erfüllt sind, wie z.B. der Selbstbehalt für Sie und die leibliche Mutter des Kindes. Sollten Sie nicht den Regelsatz (siehe z.B. Düsseldorfer Tabelle) zahlen oder zahlen können, übernimmt dies ggf. auch z.T. die Unterhaltssicherungsbehörde. Diese wird das Geld allerdings von ihnen einfordern, auch Jahre später noch, bis der vorgestreckte Betrag wieder ausgeglichen ist.

Diese Frage habe ich nach meinem Wissensstand beantwortet und übernehme keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit! Sollte etwas falsch sein oder Verbesserungswürdig, nehme ich Kritik dankend an.

to1212 
Fragesteller
 13.09.2012, 13:08

Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Der Hinweis mit dem Jugendamt war Gold wert. Habe eben angerufen und die meinten. Dass ich als Stiefvater gegenüber meinem Stiefsohn nicht unterhaltsverpflichtet bin. Auf die Frage nach dem Selbstbehalt, bekam ich folgende Antwort. Sollte es mir wichtig sein, dass meine Frau Zuhause als Hausfrau arbeitet, dann würde Ihr ein Taschengeld von 500€ zustehen, bezogen auf mein tatsächliches Gehalt. Da dies aber auch unter der Minimalgrenze von 770€ Selbstbehalt liegt, ist Sie und somit auch ich nicht unterhaltspflichtig. Nochdazu arbeitet meine Frau ja - geringfügig Beschäftigt - demzufolge bin ich auch nicht verpflichtet Ihr Taschengeld zu zahlen (vor dem Gesetz). Klar ist mein Gehalt unser Geld für beide und Ihr Gehaldt Ihr Geld. Nochdazu unterstütze ich freiwillig meinen großen Stiefsohn, welcher bei uns "noch " lebt und gerade seine Ausbildung macht. Übrigens den Unterhalt für diesen Stiefsohn hat sein leiblicher Vater wiederholt seit 2 Monaten eingestellt und verlangt nun von meiner Frau Unterhalt für den kleinen. Wie ich das finde sag ich jetzt nicht. Bis vor 4 Wochen lebten beide Jungs bei uns und von heute auf morgen will der kleine zu seinem Vater - was das für meine Frau bedeutet, will ich gar nicht beschreiben. Es gab nie Probleme. Ich habe keine Unterschiede zwischen den beiden gemacht und sie als "meine Jungs" angesehen und sie unterstützt wo ich nur konnte, aber jetzt sehe ich es nicht ein dem Kleinen Geld zu geben, wo ich nicht mal weiß obs bei Ihm überhaupt ankommt.

Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten

Dass sie nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, entbindet sie nicht von der Pflicht Unterhalt zu zahlen.

Sie ist dazu verpflichtet den Mindestunterhalt zu zahlen. Ob sie dies durch einen Job oder übers Gehalt des Stiefvaters zahlt, ist schnuppe.

Kann sie den Mindestunterhalt nicht zahlen, muss man schauen, ob sie schuldhaft selbst verursacht hat, dass sie ihn nicht zahlen kann. Da reicht ein Minijob nicht.

Wenn sie tatsächlich keinen besser bezahlten Job finden würde und dies auch nachweisen könnte, dann wäre sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Auch nicht über den gutverdienenden Exmann.

hey ne gute frage die dir hier aber keiner real beantworten kann.als stiefvater mit sicherheit nicht unterhaltspflichtig und als haupt ein kommens-träger für deine frau schon aber um das zu klären gibt es nur den weg-jugendamt und gesprächt.hier kennt keiner die absprachen die vorher getroffen wurden und vereinbart-somit wären alles was du wissen möchtest eher sowas wie tips aber zutreffend eher nicht.grade in so einem falle wäre es immer sinn-voll eine rechtsberatung die zoff und stress erspart.überlege mal auch ein gespräch mit einer vermittlung wäre sinnvoll denn was passiert wenn der junge plötzlich zurück kommt und vom dad nichts mehr will weik er bemerkt das es nicht geht aber du dich zu weit aus dem fenster gelehnt hast und bedenkt der junge ist in der puber-also teils launisch wie nen maulesel.handelt erst wenn ihr beraten seid aber nur mit hilfe des jugendamtes weil alle absprachen die getroffen werden-rein privat-eher haltlos-überlege mal und handelt.ist ews dir wichtig deine frau mit sohn oder du froh er weg aber dann ist sie nicht wie vorher-eine mutter ist immer verbunden-so oder so-mach das richtige und denke nicht ans geld eher deine frau und den jungen der ja vorher bei euch gelebt hat ob du nicht auch fehler gemacht hast-aber wenn es deine angst wäre wegen unterhalt-traurig und arme mutter-denke mal für sie sowas wir 3 oder ihr 2 nicht happy-lieben grusss-janpi

Nicht direkt, aber Du bist gegenüber Deiner Frau unterhaltspflichtig wenn ihr Einkommen nicht ausreicht um den Mindetunterhalt für den Sohn zu zahlen. Ob letztendlich was gezahlt werden muß hängt dann von Euer beider Einkommen ab. Das Jugendamt rechnet das aus. Grundsätzlich müßt ihr, wenn verlangt, beide die Einkommensnachweise dem Jugendamt vorlegen. Ging mir mit meinem Stiefsohn ebenso. Hoffe für Euch daß es keinen Streit darüber gibt...

quasi811  13.09.2012, 11:57

Das stimmt so nicht, denn der Ehegattenunterhalt ist getrennt vom Kindesunterhalt. Die von dir beschriebene Kettenzahlung Stiefvater-Mutter-Kind funktioniert so nicht. Dann müßte ja der Stiefvater IMMER zahlen ... Und der richtige Vater für die Frau und das Kind doppelt (nämlich für das Kind und der Frau zusätzlich ein plus, dass sie Kindesunterhalt zahlen könnte ... ) Widersinn ohne Ende ... Aber in der deutschen Bürokratie trotzdem möglich! :D ...

didisudubai  13.09.2012, 12:28
@quasi811

ich kann Dir nur von meiner eigenen Erfahrung sagen daß es bei mir so war. Ich war meinem neuen Ehepartner quasi unterhaltsverpflichtet, damit er den Mindestunterhalt für das Kind zahlen konnte, auch wenn er nach dem Abzug des Selbterhaltes eigentlich keine 100% hätte zahlen müßen... Auf gut Deutsch: der neue Ehepartner hat irgendwie immer die A-Karte gezogen

Nein! ... Es sei denn, du hast ihn adoptiert! Unterhaltspflicht besteht nur seitens der Eltern, sofern dies wirtschaftlich möglich ist. Du bist also nicht unterhaltspflichtig gegenüber deinem Stiefsohn!

quasi811  13.09.2012, 11:50

Sohn oder Tochter im rechtlichen Sinne ist ein Kind, wenn es während der Ehe geboren wird oder die Vaterschaft anerkannt wird oder Adoption ... und nur in diesen Fällen besteht Unterhaltspflicht ...