Unterhaltstitel anfechten

5 Antworten

Wie kommst du bei 1700 Euro netto und 440 km Fahrkosten bitte unter die 1080? Weiterhin selbst mit pauschale 50 x 0,30 x 230T geteilt durch 12M komme ich nur auf 287 Euro im Monat und nicht 440

Deine privaten Kredite gehen den Kind recht wenig an, das ist deine Privatsache und die zahlst du natuerlich aus aus deinem Selbstbehalt. Auch die Fahrtkosten werden oft nicht in der Hoehe anerkannt. Das kann ein Richter entscheiden, ob das beruecksichtigt wird. Ausserdem, hast du dein Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen auch deinem Netto hinzugerechnet?

Fakt ist aber wohl vor alle mal, dass ein Unterhaltstitel ueber diese Summe besteht. Und wenn man meint, man muesste weniger zahlen, dann muss man diesen Titel erst mal anfechten mit einer Unterhaltsabaenderungsklage. Bis dahin zahlt man den titulierten Betrag.

Zur Anfechtung geht man zum Anwalt. Du darfst aber nicht vergessen, dass der Richter, der das entscheidet, dann deine Fahrtkosten niedriger ansetzt als du oder er verweist darauf, dass du auch dort hin ziehen koenntest, um die Kosten zu sparen oder auch einen Job in der Naehe bekommen koenntest.

Ebenso kann er deinen Selbstbehalt kuerzen, weil du z.B. mit jemanden in einem gemeinsamen Haushalt wohnst (Synergieeffekt). Es kann dir also niemand sagen, was im Endeffekt wirklich dabei rauskommen wuerde und ob du besser fahren wuerdest als jetzt.

Du kannst dich aber beim Anwalt beraten lassen.

Ich habe einen Bekannten, der meinte auch, den Titel anfechten zu muessen, er war auch arbeitslos zu der Zeit. Der Richter gab ihm 3 Monate Zeit, neue Arbeit zu finden. Und die Kilometer zum neuen Job wurden dann nicht anerkannt, und der Selbstbehalt wurde um 10 % gesenkt, weil er mit der Freundin zusammen lebte, sodass er am Ende trotzdem den alten Unterhaltsbetrag zahlen musste und die Gerichtskosten musste er auch tragen.

...wie ich auf 440€ komme also ich muss ja auch irgendwie nachhause kommen und da wird die KmPauschale hin und rückweg berechnet und laut Grundgesetz steht es jedem Menschen frei wo er wohnt der Kredit ist Ehebedingt das heisst das ich diesen schon hatte wo ich noch Verheiratet war und sicherlich trägt das zu meinem bereinigendem Nettoeinkommen bei da ich in der Ehe schon den Pkw für die Arbeit genutzt habe brauche ich nicht auf Buss oder etc. Umsteigen.Und ich finde wenn man schon 4 jahre Nachhilfe bekommt dann sollte man sich gedanken machen ob die Schulischen leistungen meine Tochter nicht ein wenig überfordern .1700-287 sind 1079€ und die bleibe es auch wenn ich mit einem Partner zusammen lebe da zahle ich auch Miete Strom usw..aber wie gesagt ist von Fall zu Fall anders...ich zahle ja den Mindestunterhalt deswegen zahle ich ja auch zur Zeit 356 und nichz 377€ da dieser aufgrund meines Selbstbehaltes 2009 berechnet wurde incl.Nachhilfe..mehr war leider nicht zu holen nur es sieht jetzt anders aus sei es Harz4 oder der Selbsterhalt dieser ist erhöt worden und darunter werden viele Kinder fallen die weniger bekommen werden...weil verdient nicht jeder 2500 Netto nur man sollte auch den Zahlvätern ein Leben ermöglichen.Warum.soll wenn ich mit jemanden zusammen lebe mein Delbstbehalt gekützt werden ...mein Partner hat mit meiner Tochter nix zu tu genauso wenig wie der Mann der Ex ...nur wenn man neu verheiratet ist fliessen die Gelder anders in einer Familie wo der Mann als Stiefvater lebt;-)

@Oerly66

Danach ergibt sich folgende Berechnung, wenn die Arbeitsstelle 50 km entfernt ist : 220 x 50x 2 x 0,24 € : 12 = 440€

So setzt sich die Km Pauschale zusammen und es ist ein großer Untetschied ob dein Bekannter Arbeitslos ist oder war und noch nichteinmal den Mindestunzerhalt bezahlen konnte da bleibt es nicht aus das das Gericht dein Bekannten Fristen setzt... Denn es ist ein muss den Mindestunterhalt zu bezahlen und dafür muss man alles mögliche tun weil das Gericht da keine Gnade kennt...ich zahle

@Oerly66

Die "Kilometerpauschale" findet bei der Einkommensteuererklärung Berücksichtigung - nicht bei der Unterhaltsberechnung!

Bei letzterer können für "berufsbedingte Aufwendungen" (Fahrtkosten etc.) 5% des Netto angesetzt werden, maximal (...) aber 150 Euro....

@Oerly66

Wenn es nur um die Nachhilfe an sich geht, der Mindestunterhalt weiter bezahlt werden soll, dann ist die Frage, ob dieser auch in dem Titel festgeschrieben ist und wie genau (wahrscheinlich steht da ja nicht bis zum 18 Lebensjahr, sondern, so lange es erforderlich ist oder so was).

Je nachdem koennte man dann nach 4 Jahren sicherlich eine Beurteilung einholen, wie es derzeit aussieht. Mit gemeinsamen Sorgerecht kann man auch mal bei dem Institut selbst nachfragen.

Wuerde dann wohl auch noch einen Unterschied machen, ob die Tochter nun ggf. im Gynasium ist und diese Laufbahn fuer sie wirklich eine Ueberforderung darstellt oder ob sie halt wenigstens Haupt- oder Realschulabschluss zustande bringen muss. In letzterem Fall macht die Nachhilfe mehr Sinn als in ersterem.

Wenn das aber im Titel festgeschrieben ist, dann muesste er angefechtet werden, sonst geht es nicht.

@petrapetra64

Es geht mir um.die Nachhilfe wo ich seit 4 Jahren bezahle und ich nicht weiss ob sie auch wirklich gegeben wird bekomme nur Quittungen darüber und die kann jeder unterschreiben :-( und irgendwann muss doch mal.schluss sein mit dem Mehrbedarf bin nicht mehr berreit diese Form.der Nachhilfe zu bezahlen.

@DFgen

Dann verstehe ich aber nicht warum bei mir nach der Km Pauschale abgerechnet wird .Ich werde von meiner 2 Frau in Scheidung seit über einem Jahr im Trennungsjahr brauchte ich kein Trennungsunterhalt zu bezahlen da mir über die Kmpauschale 286€ unterhaltsmindernd angerechnet worden sind ....deswegen verstehe ich es nicht wie ihr auf die 5% oder max 150€ kommt.Ist es vieleicht von Region zu Region anders . Es wird bei mir der Arbeitsweg unterhaltsmindernd berücksichtigt und das nicht in % oder bis max 150€

@Oerly66

Berufsbedingte Aufwendungen Weil Ihre eigene Existenzsicherung vorgeht, können Sie private Ausgaben für Ihre Arbeitsstelle vom Einkommen abziehen. Früher wurden pauschal fünf Prozent vom Nettoeinkommen für berufsbedingte Aufwendungen abgerechnet. In Ausnahmefällen wird diese Regelung noch immer angewandt, heute orientieren sich die Gerichte jedoch zumeist an den Leitlinien des OLG Köln, beziehungsweise denSüddeutschen Leitlinien, die jeweils einen genauen Nachweis über die Höhe der berufsbedingten Ausgaben fordern.

 

Als berufsbedingte Aufwendungen gelten Ausgaben von den Unterhaltskosten für einen PKW, mit dem Sie zur Arbeit fahren müssen, bis hin zu einer Zweitwohnung mitsamt doppelter Haushaltsführung. Bei Abzug der PKW-Kosten müssen Sie darlegen, warum Sie gerade mit dem Auto und nicht etwa mit dem ÖPNV zur Arbeit fahren müssen. Dabei können schlechte Anbindungen oder ungünstige Fahrpläne eine Rolle spielen – ebenso wie die Möglichkeit stattdessen Fahrgemeinschaften zu bilden oder ob für die Arbeit die Notwendigkeit eines repräsentativen Fahrzeugs besteht. Bei PKW wird regelmäßig eine Quote zwischen beruflicher und privater Nutzung ermittelt. Selbstverständlich ist nur die berufliche Nutzung abzugsfähig.

 

Für den Nachweis berufsbedingter Ausgaben für einen PKW wird die sogenannte Kilometerpauschale bemüht. Sie beträgt 30 Cent pro Kilometer und ab 30 Kilometer Fahrweg 20 Cent pro Kilometer. Darin sind die Anschaffungskosten (auch Leasingkosten), Benzin und Reparaturen eines berufsbedingt genutzten Autos regelmäßig beinhaltet.

ier mal ein Zusatz aktuell 2014 und genau das wird bei mir angerechnet!

Für die "berufsbedingten Aufwendungen" können 5% des Nettoeinkommens geltend gemacht werden.
Übersteigen die tatsächlichen Aufwendungen dafür diese 5 %-Pauschale, wären sie extra nachweisbar, um angerechnet werden zu können (also das "unterhaltsrelevante Einkommen" entsprechend zu mindern), maximal wären aber 150 Euro anrechenbar.
Anschaffungskosten für ein neues Auto, Steuer o.ä... würden nur im Rahmen der Pauschale Berücksichtigung finden.

440€ im Monat KmPauschale 

Die "Kilometerpauschale" kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung angesetzt werden, nicht bei der Unterhaltsberechnung.

Kredite werden beim Kindesunterhalt nur in Ausnahmen berücksichtigt (wenn sie zugunsten des Kindes, z. B. für ein Kinderzimmer.... aufgenommen wurden, oder während der Ehe von den Eltern gemeinsam aufgenommen aber nur vom unterhaltspflichtigen Elternteil allein abgezahlt werden....)

komme ich unter die 1080€ Selbstbehalt

Rechenbeispiel:

1700 Euro - 5% (85 Euro) = 1620 Euro bzw. 1700 Euro - max. (150 Euro) = 1550 Euro

1620 / 1550 Euro - Unterhalt (406 Euro) = 1214 / 1144 Euro

Der Selbstbehalt wird hier nicht unterschritten.

Würde er unterschritten (durch Anrechnung von Beitragen für die eigene Altersvorsorge wie z.B. Riester o.ä....), müsste erst eine Abänderungsklage eingereicht werden, um ggf. weniger zahlen zu können....

Erst mal danke für die Antwort;-) Nur dann verstehe ich nicht da laut Hammer Richtlinien bei mir die Km nicht in % sonder sondern in Km berechnet wurden ..die erste 30km mit 0,30 cent danach 0,20 cent und sich daraus auch mein Titel ergab..

Zeitpunkt war der Selbstbehalt noch auf 1000€ und mir wurden Km bedingt da ich zu diesem Zeitpunkt nur 20 Km zum Arbeitsplatz286€ Unterhaltsmindernd abgezogen und ich dadurch 356€+50€ Nachhilfezahlen konnte 1700-286-356-50=1008 € ich hatte also noch 8 € über meinem Selbstbehalt das war 2009 Nur diesmal bin ich umgezogen und der Weg zur Arbeit ist um das doppelte gestiegen und der Selbstbehalt seit 2015 auch um 1080€ Hab ich jetzt ein Denkfehler...

@Oerly66

Der "Denkfehler" könnte sein, dass Du für die Berechnung Dein Nettoeinkommen zugrunde legst und davon Deine Ausgaben abziehst.....
Für die Ermittlung des Unterhaltes wird aber nicht Dein Nettoeinkommen als solches herangezogen, sondern daraus Dein "unterhaltsrelevantes" Einkommen ermittelt, an dem sich die Unterhaltshöhe orientiert.

Der "Selbstbehalt" spielt überhaupt nur eine Rolle, wenn der Unterhaltspflichtige nur so wenig "unterhaltsrelevantes" Einkommen erzielt, dass er dem Kind nicht ausreichend Unterhalt zahlen könnte, ohne den Selbstbehalt zu unterschreiten - obwohl er seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nachkommt.

Bei Deinem Einkommen spielt der Selbstbehalt überhaupt keine Rolle.
Dein Einkommen ist ausreichend hoch, dass sich abzüglich anrechenbarer Beträge (berufsbedingte Aufwendungen etc...) ein "unterhaltsrelevantes Einkommen" ergibt, von dem Du dem Kind in jedem Fall den ihm zustehenden Unterhalt leisten kannst, ohne an der Selbstbehaltsgrenze zu kratzen...

Aus einem Einkommen von 1700 Euro ergibt sich abzüglich der "berufsbedingten Aufwendungen (5 %, max. 150 Euro) bei Dir ein "unterhaltsrelevantes Einkommen" (UE) von 1620 Euro (bzw. 1550 Euro).
Laut diesem UE steht dem Kind ein bestimmter "Unterhaltsbedarf" zu (siehe "Düsseldorfer Tabelle").
Abzüglich des halben Kindergeldes ergibt sich dann der zu zahlende Unterhaltsbetrag.

Wofür Du das restliche/ verbleibende Einkommen nach Abzug des Unterhaltes einsetzt..., spielt überhaupt keine Rolle....

Wenn Du z.B. durch einen Umzug nun exorbitant hohe Fahrtkosten hast, hat das keinen Einfluss auf den Unterhalt für das Kind - dessen Unterhaltskosten sinken dadurch ja nicht.
Die gestiegenen Fahrtkosten hätten ggf. nur Einfluss auf Dein UE - aber auch nur, wenn dafür bisher noch nicht der maximal anrechenbare Betrag angesetzt wurde......
Wenn sich Dein UE nicht maßgeblich verändert, hat das auch keinen Einfluss auf den zu zahlenden Unterhalt....

Die erhöhten Fahrtkosten könntest Du Dir über die "Einkommensteuererklärung "zurückholen" (zumindest teilweise...).

@DFgen

Ein Kleines Beispiel um von den 5% und der max 150€ abzusehen...weil es anders berechnet wird

@Oerly66

5% "Arbeitsaufwand" und Kilometergeld geht nicht. Kilometergeld sind berufsbedingte Aufwendungen. Diese werden entweder mit 5% pauschal, oder mit den nachgewiesenen Kosten angerechnet. 

Die berufsbedingten Aufwendunegn, hier Kilometergeld, hat der Ex, m.M.n., mit 557€, richtig berechnet. 

OLG Hamm gewährt für die ersten 30 km 0,30€, für die weiteren km 0,20€. Wenn ich das, bei der genannten Entfernung, mal hochrechne, komme auch ich auf 557€ 

Neben diesem Betrag würde ich aber keine weiteren Aufwendungen sehen. Das aber, in Unkenntnis der Arbeitstätigkeit des Ex-Mannes. 

Sollte der Ex-Mann den Mindestunterhalt für das Kind leisten, muss er sich aber nicht auf die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmöglichkeiten verweisen lassen. Wenn der Mindestunterhalt geleistet wird, kann dieKM-Pauschale bereinigend angerechte werden. 

Erst wenn der MIndestunterhalt nicht geleistet wird, muss sich der Unterhaltspflichtige auf das Nutzen der öffentlichen Verkehrsmittel verweisen lassen. 

Die Nachhilfe kann man doch wohl von dem Unterhalt bezahlen oder. Deine Tochter bekommt doch auch Kindergeld. Vielleicht solltest Du das mal von einem Anwalt gegen rechnen lassen. Das mit der Nachhilfe klingt nach Abzocke.

Den Unterhalt kann und werde ich sicherlich weiterzahlen.Nur bleibt die Frage offen wie sich die Unterhaltszahlung weiter verhällt da mir ja 1080€ bleiben müssen.Der Mindestunterhalt muss ja immer gewahrt bleiben von 334€ (16 Jahre)Die Nachhilfe kann ich so nicht kontrollieren bekomme Monatlich immer Quttungen ..bis max 50€ da es so laut Titel festgelegt wurde da ich vor 4 Jahren noch ein Selbstbehalt von 1000€ hatte und man mir nicht mehr abziehen konnte.Nur seit 2015 steht der Selbstbehalt bei1080€ und bei meinem Lohn hat sich nichts geändert ausser meine Fahrtstrecke zur Arbeit(50km eine Strecke)

Du kannst am Jugendamt um Abänderung bitten, meiner Meinung nach zahlst du Zuviel

Wenn dir das Geld nicht reicht,musst du halt nebenher noch jobben. Ich bin immer wieder erstaunt, wie viele Vöter versuchen sich um den Unterhalt zu drücken. Deine Ex erzieht das Kind ,es wohnt wahrscheinlich auch bei ihr in der Wohnung und sie kümmert sich täglich. Da ist es doch wohl nicht zuviel verlangt, daß du auch für den Unterhalt aufkommst. 50 Euro hin oder her.

Mit dem feinen Unterschied das die Ex in ihrem Einfamilienhaus lebt und ihr die Sonne aus dem A....scheint ...sorry da hab ich mal.überhaupt kein Verständniss .. und ich zahle brav mein Unterhalt und drücke mich nicht davor ..

Er will sich doch gar nicht drücken, es geht doch lediglich darum, dass sein Selbstbehalt aufgrund Inflation & Co. gestiegen ist, sein Einkommen jedoch stagniert. Er muss ja auch noch ein wenig leben, die Frage ist ja nicht verwerflich! Ich finde den Unterhalt ziemlich hoch, wenn man bedenkt wie viele Väter ihren Unterhaltsverpflichtungen gar nicht nachkommen und die Mütter dann mit einem Bruchteil Unterhaltsvorschuss abgespeist werden!

@aramis2907

....es geht mir nicht darum das ich nicht zahlen will nur wie gerade komentiert wurde Ich muss ja auch Leben und dann ist es schwer damit klarzukommen das wenn die Ex in saus und braus lebt mit ihrem neuen Mann und mir wegen ich sag mal 80€ die Luft zum Atmen nimmt .Für sie ist 80€ nicht viel Geld ...aber für mich und ich hoffe das der Selbstbehalt mir diese 80€ wiederbringt genauso wie die Abänderung des bestehen Titels von 406€ ein Dank an die die sich in meine lage reinversetzen können

@Oerly66

Ob die Ex in Saus und Braus lebt mit ihrem neuen Mann ist unwichtig. Es geht um das Kind, dem du zu Unterhalt verpflichtet bist und nicht der neue Mann. Ich verstehe dich auch, aber überlege mal,wenn das Kind bei dir leben würde, und ein Zimmer hat und Strom, Wasser , Klamotten, Schulsachen und und... benötigt, wären knapp 400 Euro schnell verbraucht. Du darfst auch nicht, wie schon beschrieben, nicht vergessen, daß deine Ex auch die alltäglichen Probleme mit dem Kind regelt bei Krankheit, Schulproblemen etc. Sprich mit ihr in Ruhe, vielleicht findet sich ja eine Einigung.