Kindesunterhalt Nach Russland?

2 Antworten

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/#kind

Hier findest du entsprechende Informationen.

Pauschal kann man die Frage nicht beantworten. Aber du kannst natürlich dich jederzeit an die Düsseldorfer Tabelle halten.

Letztendlich kommt es aber auch darauf an, ob deine Frau noch einen Unterhaltstitelhier in D erwirkt, sich um einen Titel in Russland bemüht oder ob ihr es hinbekommt euch so zu einigen.

Das sagt dir die "Düsseldorfer Tabelle"