Ab wann ist Kindesunterhalt zu zaheln?

6 Antworten

Sie hat Anspruch auf den Unterhalt von dem Moment an, von dem sie ihn einfordert. Du musst also so oder so von dem Monat an bezahlen, an dem Du den Anwaltsbrief bekommen hast. Natürlich kannst Du warten, bis der Anwalt das ausgerechnet hat, aber dann musst Du trotzdem rückwirkend zahlen. Geld kannst Du also keines sparen.

Ich würde Dir empfehlen, einen Vorschuss zu zahlen. Also einen Betrag, der auf jeden Fall zu wenig ist und in der Überweisung schreiben: Unterhalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Dann kannst du den fehlenden Betrag immer noch nachzahlen. So sind Deine Kinder aber erstmal versorgt und Du verlierst ja nichts, für Dich unterscheidet sich das ja nur in dem Zeitpunkt, an dem das Geld fliesst.

vogelstation  12.01.2017, 23:03

falsch. der anwalt ist die nächste "instanz". sie bekommt unterhaltsvorschuss, somit ist der anspruch ab dem monat wo unterhaltsvorschuss das erste mal beantragt wurde. sie kann nur klagen auf unterhalt, wenn sie die ansprüche zurück auf sich übertragen lässt vom jugendamt und die schreiben ihre forderungen ganz klar in die klage mit rein.

also nix mit zahlung seit anwalt fordert. es wird ein jahr gefordert und erklagt.

Du bist für euer Kind unterhaltspflichtig, seit es geboren wurde.

  • Solange du mit deiner Frau zusammen gelebt hast, habt ihr dem Kind auch zusammen "Naturalunterhalt" (Betreuung, Kochen, Spielen...) und "Barunterhalt" (Kosten der Verpflegung, Unterkunft, Kleidung...) gewährt.
  • Lebt das Kind bei nur einem Elternteil, leistet dann dieser den Naturalunterhalt und kann vom anderen den Barunterhalt einfordern.
  • Über diese Unterhaltsleistungen können die Eltern sich selbst einigen.
  • Nur, wenn das nicht (gütlich) möglich ist, sollte die Berechnung von "amtlicher Seite" erfolgen - und dann eingefordert, eingeklagt bzw. gepfändet werden.

Doch meine Frau möchte jetzt schon Geld von mir haben. Darf sie das?

Die Frau hat also Anspruch auf Barunterhalt von dir für das Kind seit eurer Trennung.

Rückwirkend Unterhalt verlangen darf sie das nacher?

Einfordern/ einklagen kann sie diesen Unterhalt aber erst ab dem Zeitpunkt, da sie ihn "geltend gemacht" hat, also dem Tag, an dem die Ansprüche an dich gestellt wurden. 

Ab diesem Tag kann der Unterhalt auch "tituliert" und dann in entsprechender Höhe von dir ein- bzw. ggf. auch nachgefordert werden.

Werden die vom Staat bereits gezahlten Gelder zurück verlangt?

Wird im Zeitraum zwischen "Geltendmachung" des Unterhaltes und Einforderung per Titel (noch) kein Unterhalt gezahlt, kann dieser also entsprechend nachgefordert werden.

Auch zwischenzeitlich gezahlte "Ersatzleistungen" wie z.B. Unterhaltsvorschuss könnten dann zurückverlangt werden.

 und ist selber sozial (hartz4) empfängering. 

Solltest du über den Kindesunterhalt hinaus noch "leistungsfähig" sein - also dir dann noch mehr als 1200 Euro vom Einkommen verbleiben - so hat auch die Frau selbst noch Anspruch auf "Trennungsunterhalt" bis zur Scheidung, den sie ebenfalls von dir einfordern müsste.

Nach der Scheidung hätte sie für sich selbst nur noch im Ausnahmefall Anspruch auf "nachehelichen Unterhalt", z. B. wenn das Kind dann noch jünge als drei Jahre sein sollte....

du schuldest ihr seit einem jahr unterhalt. wenn ihr vor einem jahr schon getrenntlebend wart, dann hättest du schon ab da unterhalt zahlen müssen.

die in-verzugsetzung erfolgt durch den bezug von unterhaltsvorschuss und die müssten doch bereits unterlagen über deine einkommensituation eingefordert haben. unterhaltsvorschuss bekommt sie nur, weil du dich entweder weigerst zu zahlen, dann geht das jetzt in klage und wird nun eingefordert für ein jahr oder weil du nicht leistungsfähig ist, dann ist es schnuppe was der anwalt will. auf andere ergebnisse kommt sie auch nicht.

natürlich werden die vom staat geforderten leistungen zurückverlangt, wenn du leistungsfähig bist. sie hat selbst anspruch auf trennungsunterhalt.  das wird dann wohl das jobcenter noch fordern oder hatten die dein einkommen schon geprüft.

Trucker87 
Fragesteller
 12.01.2017, 23:40

Nein das Jobcenter hat nichts geprüft. Ich bin in JVA aber als Freigänger so das ich meinem Beruf weiter nachgehen kann. Doch der Anwalt will ne Prüfung meiner Gehälter vom letzten kompletten Jahr zudem bekommt sie unterhaltsvorschuss vom staat. Die wiederum sagen das wenn ich zahlen kann das ich es an deren kasse zahlen soll, meine frau möchte was auf ihres, und der anwalt will ne prüfung. Was nun? Sollte ich mich zunächst bei der gemeinde melden wo sie vorschuss bekommt?

Der Unterhalt wird jeweils für jeden Monat im Voraus fällig.

Doch meine Frau möchte jetzt schon Geld von mir haben. Darf sie das?
Oder sollte ich lieber warten bis die Unterhaltszahlung rechtskräftig
ist?

Die Unterhaltszahlung ist schon fällig, folglich müssen sie auch schon jetzt zahlen. Wieviel, sollten sie selbst oder durch einen Anwalt ermitteln und die unstrittige Summe zahlen.

Tituliert werden kann über das JA oder besser einen Notar, sofern man sich über die Höhe einig wird.

Unterhaltsvorschuss muß, soweit sie zum Unterhalt verpflichtet sind, oder waren zurückgezahlt werden. D.h. ab den Zeitpunkt in den Sie die Post vom Anwalt bekommen haben und zur Auskunft über das Einkommen aufgefordert wurden und entsprechend ihre Leistungsfähigkeit zu diesen Zeiten. 

Da es den Unterhaltsvorschuss aber für maximal 72 Monate gibt ist es besser den Unterhalt direkt zu zahlen, so das kein Unterhaltsvorschuss läuft, soweit sie Leistungsfähig sind.

Insgesammt sollten sie sich für die Scheidung und den Unterhalt einen Fachanwalt nehmen.

Den Unterhaltsvorschuss werden die von dir zurück verlangen. Ab da an wo du zahlst bekommt deine exfrau auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr