Unterhaltspflicht in Thailand?
Welche Unterhaltspflichten hat man als Deutscher nach Thailändischem recht wenn man selbst in Thailand lebt und mit einer Thailändischen Frau ein gemeinsames Kind hat?
Welche unterschiede gibt es zwischen evtl. vorhandenen Unterhaltsansprüchen wenn man mit der Kindesmutter verheiratet bzw. nicht verheiratet ist?
4 Antworten
Hallo,
so sieht es aus:
http://www.nittaya.de/ehe-familie-14/thailaendisches-unterhaltsrecht-f-nichteheliches-kind-42791/
Emmy
Die gesetzliche Regelung ist wie in Deutschland, dass der Vater fuer den Unterhalt des Kindes und der Mutter aufkommen muss. Das ist aber reine Theorie. Die thailaendischen Vaeter machen sich aus dem Staube und zahlen nichts. Um dann das Geld einzutreiben, muesste die Mutter einen Rechtsanwalt beauftragen, falls der Wohnort des Vaters bekannt ist, was meistens nicht der Fall ist. Aber der Anwalt will erstmal fuer seine Arbeit eine entsprechende Honorarvorauszahlung haben, die die Muetter meisst nicht leisten koennen. Ausserdem weiss der Anwalt, dass wahrscheinlich von dem Vater nichts zu holen ist. Er gibt an, dass er arbeitslos ist und kein Einkommen hat.
Nicht umsonst muessen viele dieser Muetter ihren Lebensunterhalt und den der Kinder durch Sex bestreiten.
Der gesetzliche Unterhaltsanspruch des Kindes kann nur nach den gesetzlichen Bestimmungen des Staates durchgesetzt werden, in dem es selbst lebt.
Würden Mutter und Kind in Deutschland leben, der Kindsvater aber nicht, so könnte der Unterhalt für das Kind (und ggf. auch für die Mutter) nach deutschem Unterhaltsrecht eingefordert werden.
Da das Kind aber in Thailand lebt, so kann es von seinem Vater keinen Unterhalt nach in Deutschland geltendem Recht einfordern.
Wen interessiert schon Unterhaltspflicht hier. Meine Tochter (thai) hat 2 Kinder von verschiedenen Vätern, die sich beide aus dem Staub gemacht haben und noch nie einen Baht gezahlt haben.