Kindesunterhalt im Volontariat?

4 Antworten

Das kommt darauf an, ob das Volontariat berufstypsiche ist und auf das Studium aufbaut. Allerdings sollte ein Volontariat normaleweise so gut vergütet werden, das der unterhaltsrechtliche Bedarf gedeckt wird.

Als Bedarf ist bei Kindern mit eigenem Hausstand in der Regel 735€ inclusive 300€ für Unterkunft ( Warmmiete) anzusetzen. Auf den Bedarf sind das Kindergeld und die Vergütung abzüglich 100€ Mehraufwand anzurechnen.

Solange das Volontariat im zeitlichen und fachlichen Zusammenhang steht, dann bestehen Unterhaltsansprüche. Aber es ist die Frage: wie hoch ist die Ausbildungsvergütung? Wohnst du noch bei der Mutter? Dein Anspruch ergibt sich aus dem Einkommen beider Elternteile! Wohnst du auswärts, dann beträgt der Satz 735,- Euro. Davon abgezogen werden das Kindergeld und die Ausbildungsvergütung. Bleibt dann noch etwas übrig? Wenn ja: fordere beide Elternteile auf dir ihre Einkommensnachweise zu senden (Gehaltsnachweise, Steuerbescheid etc.). Dann kannst du ermitteln wer was zahlen müsste und ob deine Eltern überhaupt leistungsfähig sind...

https://www.iww.de/fk/archiv/unterhalt-wichtige-beratungspunkte-beim-ausbildungsunterhalt-nach-1610-bgb-f14104

Ob das Volontariat noch zur unterhaltspflichtigen Ausbildung gehört, müsste dein Vater dann selbst heraus finden. Du musst es ihm jedenfalls mitteilen, weil deine Vergütung (ebenso wie das Kindergeld) auf deinen Unterhaltsanspruch verrechnet wird.

Wenn du dein Studium mit einem Abschluss beendest, dann endet die Unterhaltspflicht deines Vaters mit dem Ende der Ausbildung. Ob uns warum du dann noch volontierst, steht dir frei.