Fällt Kindergeld/Unterhalt weg nach schulischer Ausbildung?

4 Antworten

Also, Kindergeld gibt es bis zum 25. Geb. sofern du keine kindergeldschädliche Beschäftigung( Ausbildung abgeschlossen und Arbeiten von mehr wie 20 Wochenstd. neben der weiteren Ausbildung) ausübst, d.h. als Student mit Nebenjob ist alles ok.

Unterhalt, evtl. ja, wenn die Ausbildungen aufeinander aufbauen, was m.E. so ist, es musste erstmal die Voraussetzung für das Studium geschaffen werden. Es gibt aber auch noch das Bafög und wenn Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen müssen, gibt es den Höchstbetrag des Bafög. Aber ein Wunschkonzert ist es nicht. Wenn die Eltern unterhaltspflichtig sind...

Du hättest ja auch weitere eine Allgemeinbildende Schule besuchen können und dann studieren wollen und die Eltern hätten zahlen müssen, also können sie das auch in diesen Fall (berufsbildende Schule und Studium) tun.

In welche Richtung geht die Ausbildung? Kaufmännischer Assistent Informationsbearbeitung? Darauf würde ein entsprechendes Studium Richtung Informatik wohl drauf aufbauen.

Damit handelt es sich um eine Weiterbildung und um keine neue Ausbildung.

Für das Studium muss vorrangig ohnehin BAföG beantragt werden. Auch der Weiterbewilligung von Kindergeld steht nichts im Wege.

Die Ausbildung ist Kaufmännischer Assistent mit Schwerpunkt Fremdsprachen und Richtung Wirtschaft

Hier Zitat von der Schulwebsite: 'Die Berufsfachschule III – Wirtschaft vermittelt eine zweijährige kaufmännische Berufsausbildung mit sprachlichem Schwerpunkt auf der Basis des Mittleren Bildungsabschlusses, die gleichzeitig zur Fachhochschulreife führt. Die Ausbildung endet mit dem/der staatlich geprüften Kaufmännischen Assistenten(in).'

@TomJansen01

Das könnte heikel werden mit einem Unterhaltsbegehren. Denn Informatik ist jetzt nicht unbedingt das, was auf der Ausbildung aufbaut.

Rechtssicherheit kann dir hier nur ein Anwalt geben.

Aber da eh BAföG vorrangig zu beanspruchen wäre, Kindergeld weiterfließt bis du 25 bist (und dann noch studierst), solltest du sehen was der Antrag bringt.

"Nun stell sich mir die Frage, ob mein Unterhalt oder Kindergeld wegfällt, weil ich dann ja eine abgeschlossene (schulische) Ausbildung habe."

Ja korrekt so ist es. Du kannst ja jetzt in deinem ausgebildeten Beruf arbeiten

Kindergeld und Unterhalt steht dir zu, bis du deine erste Ausbildung beendet hast, und eigenes Geld verdienst.

Also habe ich ein Anrecht darauf, da ich Studieren gehen möchte?

@TomJansen01

Der Anspruch kann ruhen, wenn die Ausbildung noch nicht begonnen wurde.

@DerHans

Aber ich habe sie ja fast abgeschlossen

@TomJansen01

Wenn das eine vollwertige Berufsausbildung ist, musst du anschließend in diesem Beruf eben arbeiten, oder dich arbeitslos melden. Dann bist du natürlich NICHT mehr unterhaltsberechtigt.

@DerHans

Also wenn ich nicht in dem Berufsfeld arbeite und auch kein Arbeitslosengeld beziehe, habe ich weiter Anspruch auf mein Unterhalt und Kindergeld?

@TomJansen01

Nein dann bist du ja nicht mehr in einer Ausbildung. Außerdem bist du ja volljährig. Wenn du jetzt studieren willst, KANN in einer Übergangszeit bis zu 4 Monaten der Anspruch weiter bestehen. Aber NICHT bei einer Absichtserklärung. Das muss schon konkret feststehen.

Bei Aufnahme des Studium lebt dein Anspruch wieder auf. Bis dahin ist einem Volljährigen zuzumuten für seinen Lebensunterhalt zu arbeiten. (egal was)

@DerHans

Ja okay. Das hatte eh vor in der Übergangszeit. Vielen Dank für die Hilfe :)