Fachoberschule "abbrechen"?

2 Antworten

Du könntest vielleicht auf die Schnelle einen neuen Praktikumsplatz finden?

Unterhalt ab 18 sind von beiden Elternteilen zu zahlen. Wenn du nun nicht mehr zur Schule gehst, dann entfällt die Unterhaltspflicht. Du kannst also bis zum Beginn der Ausbildung jobben gehen. Dann lebt die Unterhaltspflicht wieder auf, je nachdem was du dann dort verdienst.

Bei der Agentur für Arbeit meldest du dich arbeitslos und bekommst weiterhin Kindergeld.

Du könntest ggf. auch nochmal mit dem Betreib reden und hoffen, dass sie dich doch behalten. "Vergessen" sich zu melden bei Krankheit... Das darf natürlich niemals wieder passieren!

WILLST du die FOS jetzt unbedingt abbrechen? Ansonsten such dir kurzfristig ne neue Praktikumsstelle.