Wird Kindesunterhalt aufs Elterngeld angerechnet?

2 Antworten

Wird der Unterhalt auf das Elterngeld angerechnet?

Umgekehrt... Das Elterngeld wird, bis auf den Sockelbetrag von 300 Euro, beim Unterhalt angerechnet der der Mutter zusteht. Also der Betreuungsunterhalt. Für den Unterhalt für das Kind spielt das Elterngeld allerdings keine Rolle.

Elterngeld wird grundsätzlich einkommensabhängig gezahlt, so dass es Lohnersatzfunktion hat und deswegen als Einkommen des bezugsberechtigten Elternteils zu berücksichtigen ist. Lediglich in Höhe von 300 € monatlich bleibt es nach  § 11 Satz 1 BEEG unberücksichtigt.

https://www.rechtslupe.de/familienrecht/elterngeld-und-der-unterhalt-der-mutter-324311#:~:text=Elterngeld%20wird%20grunds%C3%A4tzlich%20einkommensabh%C3%A4ngig%20gezahlt,11%20Satz%201%20BEEG%20unber%C3%BCcksichtigt.

@ Kessie 1 hat es dir ja schon erklärt !

Der Unterhalt für das Kind hat mit deinem Elterngeld und umgekehrt nichts zu tun.

Bist du dann alleinerziehend, dann stünde dir vom Kindsvater bis min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt zu, wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1280 € Netto hat.

Dann wird dein Elterngeld bis auf 300 € als Einkommen auf möglichen Betreuungsunterhalt angerechnet.