Wenn mein Freund mich heiratet, muss er dann mehr Unterhalt für seine 2 Kinder zahlen?

3 Antworten

Auch durch eine Heirat bleibt ein Unterhaltspflichtiger seinen Kindern gegenüber weiterhin allein unterhaltspflichtig. Die Höhe seines eigenen Einkommens ist Grundlage für die Berechnung der Höhe des Unterhaltes.

Die (neue) Ehefrau ist nicht leiblicher Elternteil der Kinder und diesen somit nicht unterhaltspflichtig - ihr Einkommen spielt bei der Unterhaltsberechnung deshalb keine Rolle.

Ausnahme:
Konnte der unterhaltspflichtige Vater bisher allerdings nicht wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen, könnte seine neue Ehefrau nun indirekt herangezogen werden.....
Eheleute sind sich gegenseitig zum Familienunterhalt verpflichtet. Sollte das Einkommen der Frau entsprechend hoch sein (was von den Unterhalt fordernden Personen nachzuweisen wäre....), müsste sie ihrem Ehemann ggf. einen Teil davon "abgeben", so dass er davon den Kindesunterhalt "aufstocken" könnte (bis zum Mindestunterhalt).
(Da die neue Ehefrau selbst aber weder der Kindsmutter noch dem Jugendamt gegenüber auskunftspflichtig ist, könnte sie nur durch gerichtliche Entscheidung zur Offenlegung ihres Einkommens gezwungen werden....)

Das läßt sich pauschal nicht beantworten.

Der Unterhalt kann durch eine Heirat steigen, sinken oder gleichbleiben. Mehr Unterhalt wird er in der Regel zahlen, wenn er bisher nicht den Mindestunterhalt gezahlt hat. Beim Mindestunterhalt wird es in der Regel gleich bleiben und bei höheren Stufen kann der Unterhalt durch die Frau sinken, wenn diese weniger als der Mann verdient.

Letztlich sind es aber schlicht zwei Rechnungen vorher und nachher.

Wie soll man das ohne weitere Informationen beantworten können?

Am wichtigsten wäre es zu wissen, ob er mindestens den gesetzlichen Mindestkindesunterhalt nach § 1612a BGB, entspricht der 1. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle zahlt oder nicht.