Wenn man mit dem Kind im Ausland lebt und kein Kindergeld bezieht, erhoeht sich dann der Unterhalt?

8 Antworten

§1612b Abs 2 BGB

Das Kindergeld wird zwar den Eltern ausgezahlt, ist aber eine Leistung die der Familie zusteht. Kindergeld dient der Sicherung des Existenzminimum des Kindes. Der Grundsatz, dass es sich bei Kindergeld um eine staatliche Leistung für das Kind an die Eltern handelt bleibt bestehen. (§ 62 Abs.1 EStG und § 1 BKGG)

Das Kindergeld wird grundsätzlich auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Es ist nach § 1612b BGB berechtigt das jedem Elternteil, die Hälfte des Kindergeldes angerechnet werden.

Nur der Kindergeldbetrag für gemeinsame Kinder wird verrechnet. Der sogenannte „Zählkindervorteil“ wird allein dem anspruchsberechtigtem Elternteil angerechnet §1612b Abs2 BGB.

Das Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen.

Zunächst ist ohne Berücksichtigung des Kindergeldes der Barunterhaltsanteil jedes Elternteils auszurechnen. Derjenige Elternteil, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wird, kann von seiner Summe den Betrag von 92,- EURO abziehen. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss zu seiner Unterhaltsschuld 92,- EURO dazu rechnen.

Da ihr in den USA lebt, ist die Düsseldorfer Tabelle nicht maßgebend. Zur Geltendmachung und Berechnung des Unterhalts sind die Gesetze am Wohnort des Kindes maßgebend. Daher müsstest du dich vor Ort informieren.

Den Unterhalt für das Kind zahlt der Vater nach Düsselddorfer Tabelle, das Kindergeld bezahlt der Staat nach bestimmten Voraussetzungen. Wenn die Voraussetzungen durch den Aufenthalt des Kindes nicht erfüllt sind und der Staat nicht zahlt, hat der Vater damit auch nichts zu tun.

Wenn ihr Kindergeld bezieht, darf der Vater das anteilig abziehen.

Wenn ihr kein Kindergeld bezieht, kann er nichts abziehen - aber er muss deswegen auch nicht mehr bezahlen.

wenn er es anteilig abziehen darf, wenn wir es kriegen wuerden, muss er es dann nicht wieder dazuzaehlen wenn wir es nicht bekommen? das macht ja sonst keinen Sinn

@MandyV1987

Angenommen, er muss euch 400 Euro zahlen.

Du würdest Kindergeld beziehen, dann dürfte er die Hälfte davon abziehen (184/2 = 92) und müsste also nur noch 318 Euro an dich zahlen.

Du beziehst kein Kindergeld, also bleibt es bei den 400 Euro.

Ich verstehe nicht, warum er noch mehr bezahlen soll?

Warum sollte sich dass erhoehen? Wenn du nicht in deutschland lebst hast du eben kein anspruch auf kindergeld.....aber warum sollte dein ex dafuer zahlen muessen? Also nein!