Kindergeld zurück zahlen weil Ausbildung nicht zustande kommt?

3 Antworten

Sie soll sich Ausbildung suchend melden und die Kuh ist vom Eis... Damit bekommt sie Kindergeld (musst du natürlich beantragen und als Nachweis die Ausbildungsuchend - Meldung kund tun) und sie bekommt nebenbei noch Angebote und Gesprächstermine beim Arbeitsamt. Kann ja sein, dass es mit der Ausbildung nichts wird und dann hat sie zumindest Alternativen wo sie sich bewerben kann und sollte. Das sollte sie natürlich auch so machen ohne auf Angebote vom Arbeitsamt zu warten.Alle Bewerbungen und vor allem auch Absagen der Familienkasse einreichen in regelmäßigen Abständen und der Kindergeldbezug ist gesichert.

Und wenn sie der Firma, wo sie derzeit einen Job hat sagt, dass sie eine Ausbildungsstätte hätte, dann würden die sich vielleicht auch von einem "wahrscheinlich" zu einem Ausbildungsvertrag sofort kommen...

Stimmt so nicht ganz - da solltet ihr mal gemeinsam mit dem "vermeintlichen" Berater der Familienkasse das eigene "Merkblatt Kindergeld" ab Seite 14 mal genauer lesen:

Bei Arbeitsuchend gemeldet gibt es Einschränkungen im Alter und beim Hinzuverdienst:

4.1 Arbeitssuchende Kinder

Wenn ein über 18 Jahre altes Kind in keinem ►Beschäftigungsverhältnis steht, wird das Kindergeld bis zur ► Vollendung des 21.Lebensjahres weitergezahlt. Voraussetzung ist, dass das Kind als arbeitssuchend bei einer Agentur für Arbeit in Deutschland, einem Jobcenter oder einer staatlichen Arbeitsvermittlung in einem anderen Staat der ►Europäischen Union sowie des ►Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz gemeldet ist.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht nicht, wenn das Kind nur Arbeitslosengeld II bezieht.
Übt das als arbeitssuchend gemeldete Kind eine ►geringfügige Tätigkeit aus, kann das Kindergeld weitergezahlt werden.

Laut Auskunft der Kindergeldkasse besteht bei einem 450€ Job kein Anspruch auf Kindergeld...

Leider eine falsche Auskunft: bei arbeitsuchend gemeldet ist ein 450-Euro-Minijob erlaubt, jedoch ist die Altersgrenze mit 21 Jahren überschritten für einen Kindergeldbezug :-((

Deshalb unbedingt als Ausbildungssuchend melden bei der Berufsberatung, denn hier spielt das Einkommen bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr und Kinderbezug gibt es bis längstens zum 25. Lebensjahr ;-))

Bild zum Beitrag

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Recht, Ausbildung und Studium, Ausbildung)

Wenn die Ausbildung nicht zustande kommt, muß das Kindergeld zurück gezahlt werden, soweit es bezahlt wurde, wenn sie bis dahin überhaupt bezahlen, was ich nicht glaube.

siola55  01.02.2021, 19:21

Kommt drauf an, ob die Tochter als "Arbeitsuchend" gemeldet ist (hier gibt es Einschränkungen beim Kindergeldbezug im Alter (21 Jahre) und beim Hinzuverdienst (max. ein 450-Euro-Minijob ist erlaubt!).

Bei "Ausbildungssuchend" gemeldet besteht Kindergeldanspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr und Einkommen spielt überhaupt keine Rolle beim Kindergeldanspruch!