Bekomme ich noch Kindergeld wenn ich arbeiten gehe (450€)?

3 Antworten

Hi PurpleAce,

dann solltest du dich auch Ausbildungssuchend melden, um evtl. den Kindergeldanspruch zu erhalten! Siehe hierzu das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 wie folgt:


4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das setzt voraus, dass trotz ernsthafter Bemühungen die Suche nach einem Ausbildungsplatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt bisher erfolglos verlaufen ist. Bei eigenen Bemühungen des Kindes müssen diese durch Vorlage entsprechender Unterlagen (z. B. Absagen auf Bewerbungen) nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Der Ausbildungsplatzmangel ist auch hinreichend belegt, wenn das Kind bei der Berufsberatung einer Agentur für Arbeit oder bei einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger als Bewerber für einen Ausbildungsplatz oder für eine Bildungsmaßnahme geführt wird. Es steht auch Kindergeld zu, wenn dem Kind bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt wurde, es diesen aber erst später antreten kann, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Ein 450-Euro-Minijob ist kein Hindernis wg. dem Kindergeldanspruch ;-)
Gruß siola55


Wenn du z.B. als Ausbildung suchend gemeldet bist oder deine ernsthaften Bemühungen einen Ausbildungsplatz zu bekommen nachweisen kannst ( Bewerbungen / Absagen ) dann kann auch über das 18 Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld bestehen,solange man noch unter 25 ist !

In einem freiwilligen Dienst besteht dann auch Anspruch.

Nee, eigentlich nicht