Kriege ich weiterhin Kindergeld, wenn ich eine Ausbildung gefunden habe?

7 Antworten

Ja! Bei deiner ersten Ausbildung auch währenddessen! Bis zum 25. Lebensjahr.

Du bekommst bis zum Ende der ersten Ausbildung Kindergeld oder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Sicher, solange du noch unter 25 bist, haben deine Eltern Anspruch auf Kindergeld, wenn du vorher angenommen Ausbildung suchend gemeldet warst bzw.immer noch bist oder deine ernsthaften Bemühungen nachweisen kannst, dann auch rückwirkend für max.weitere 6 Monate.

Beginnend ab dem Monat bevor der Antrag bei der Familienkasse eingeht.

Hast Du denn bisher welches bekommen? Oder stand das Deinen Eltern zu? 😉 Das ist durchaus ein sehr großer Unterschied!

Sobald Du die Ausbildung beginnst, erhalten Deine Eltern Kindergeld - so sie denn den Ausbildungsvertrag zur Kindergeldkasse schicken.

Ich war ausbildungssuchend und hatte Kindergeld erhalten. Die Frage war eher, ob ich weiterhin Kindergeld erhalte, bis meine Ausbildung beginnt am 1. August.

@jamoin1234

Ja klar doch - laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse besteht auch da Kindergeldanspruch:

Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Hi jamoin1234,

natürlich haben deine Eltern auch bis zum 1. Aug. Kindergeldanspruch laut dem "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 16:

Bild zum Beitrag

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

wie z.B.: Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Geld, Ausbildung und Studium, Ausbildung)