Ausbildungsvertrag während des Studiums unterschreiben?

2 Antworten

Ja, das darfst du und macht in jeglicher Hinsicht (Kindergeld, Krankenverssicherung, lückenlloser Lebenslauf) Sinn. Du kannst dich am 31.Juli 2019 exmatrikulieren.

Solltest du z.Z. Bafög erhalten, bist du aber sofort nach Ausbildungsveetragsunterzeichnung verpflichtet, diese Änderung mit Kopie des Vertrages mitzuteilen. Dabei solltest du dann erwähnen, dass du aber noch bis zum Ausbildungsbeginn weiter studieren wirst. Auf diese Weise entsteht dir kein Nachteil. Wenn du das nicht machst, wird dir eine sogenannte Erschleichung von Leistungen ab Vertrag unterstellt....

Ja, der Vertrag beginnt ja erst zum 01.08.2019.

Du solltest dann halt nur beachten das du am 01.08. nicht mehr eingeschrieben bist und den Minijob gekündigt hast!