Ausbildung und 450 euro Job?

7 Antworten

Ja, das ist erlaubt, sofern das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet wäre und es kein direktes Konkurrenzunternehmen ist, bei dem Du arbeiten möchtest.

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Std. in der Woche darf zudem grundsätzlich nicht überschritten werden - der Nebenjob sollte dem Ausbildenden gemeldet werden (ggf. gibt es auch eine Verpflichtung gem. Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Ausbildungsvertrag den Ausbildenden zu informieren).

Kleiner Hinweis:

Du solltest darauf achten, daß der Minijob pauschal versteuert wird; ansonsten erhält einer der beiden Tätigkeiten Steuerklasse VI und das würde zunächst zu hohen Steuerabzügen führen (wenn, dann Minijob als "Nebenarbeitgeber" anmelden lassen) - die Steuer würdest Du allerdings (wahrscheinlich auch komplett) mit Abgabe einer Einkommensteuererklärung dann später zurückbekommen.

Musst du mit deinem Chef abklären. Wegen du es zeitlich schaffst, in der Ausbildung nicht nachlässt und der Chef nichts dagegen hat, ja

Ohne Zustimmung deines Ausbildungsbetriebes darfst du keine Nebentätigkeit ausüben.

Du ssolltst dich auf die ausbildugn konzentrieren und lernen.

Das ist möglich aber erst mal muss man die Erlaubnis vom betrieb haben und es darf nichts sein was mit deinem Beruf bzw. deiner Ausbildung zu tun hat!

Wenn der Arbeitgeber zustimmt dann ja jedoch denke ich nicht das du zeit dafür haben wirst