Kindergeld selbst beziehen?

7 Antworten

Wo ist das Problem, wenn dein Vater einen Dauerauftrag einrichtet und es dir weiterüberweist.

Das Kindergeld dient der Unterstützung der Eltern, ihnen steht das Kindergeld zu. Es soll aber dem Kind zugute kommen.

Du kannst es an dich abzweigen lassen, wenn die u.a. Voraussetzungen erfüllt sind:

"Abzweigungsantrag ist ein Ausnahmefall

Kann nicht sichergestellt werden, dass das Kindergeld auch tatsächlich dem Kind zugute kommt, kann das Kind im Sonderfall einen Antrag auf Abzweigung stellen (§ 74 EStG). Dies hätte zur Folge, dass zwar weiterhin die Eltern anspruchsberechtigt sind, das Kindergeld jedoch an das Kind direkt ausgezahlt (abgezweigt) wird. Der Anspruch selbst geht also nicht über, lediglich die Zahlungen werden weitergeleitet.

Voraussetzungen

Eine Abzweigung des Kindergeldes ist nur dann möglich, wenn der Kindergeldberechtigte regelmäßig keinen oder nur geringen Unterhalt zahlt (geringer als die Höhe des anteiligen Kindergeldes). Davon ist auszugehen, wenn der Berechtigte/ Elternteil:

  • dauerhaft kein oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt
  • nur Unterhalt zahlt, der unter der Höhe des anteiligen Kindergeldes liegt
  • mangels Leistungsfähigkeit (nicht genügend Einkommen) keinen Unterhalt zahlt
  • seine Unterhaltspflichten bereits durch dich Gewährung einer angemessen Erstausbildung erfüllt hat und für eine Zweitausbildung kein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch besteht. In diesem Fall wird keine Unterhaltspflicht verletzt, dennoch kann das Kindergeld abgezweigt werden (BFH Urteil Az. VIII R 50/01 vom 16.04.2002).

Diese Voraussetzungen müssen dauerhaft erfüllt sein. Wird der Unterhalt hingegen nur einmalig oder vorübergehend nicht erbracht, so rechtfertigt dieser Umstand keinen Abzweigungsantrag.

Wohnt das Kind im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils, so wird bereits der Unterhalt in Form von Naturalunterhalt (Kost und Logis) erbracht. Grundsätzlich wird hier angenommen, dass diese Unterhaltsleistungen die Höhe des anteiligen Kindergeldes übersteigen, weshalb eine Abzweigung ausscheidet."

https://www.kindergeld.org/abzweigungsantrag-kindergeld.html

Trifft das auf dich nicht zu, so musst du dich mit dem, der dein Kindergeld bezieht - also deiner Mutter - einigen ob sie bereit ist, es an dich auszuzahlen.

Woher ich das weiß:Recherche

Such dir aus dem Internet die Veränderungsmitteilung von der Familienkasse, da trägt dein Vater dann die neue Bankverbindung ein, unterschreibt und ab zur Familienkasse.

Sobald du volljährig bist und für dich selbst sorgst, kannst du einen "Antrag auf Auszahlung des Kindergeldes" (Abzweigungsantrag) bei der Familienkasse stellen: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/AntragAnteiligesKindergeld_ba013104.pdf

13 Wann ist das Kindergeld an eine andere Person oder an eine Behörde auszuzahlen?

Wenn der Berechtigte seinem Kind keinen Unterhalt leistet, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. Das Kindergeld kann auch an das Kind selbst ausgezahlt werden, wenn es für sich selbst sorgt.

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 35: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

Du kannst es nicht selbst beantragen, dazu müsstest du 18 sein und alleine wohnen. In deinem Fall steht das Geld deinem Vater zu und nicht dir. Er kann es aber entweder direkt auf dein Konto überweisen lassen, indem er das Konto bei der Familienkasse ändert oder er überweist es einfach selbst auf dein Konto per Dauerauftrag.

So lange du minderjährig bist, kannst du selbst keine verbindlichen Anträge stellen.