Antrag Elterngeld: Mutter oder Vater?
Ich habe nun schon viele Seiten im Net durchwälzt. Auch die, die direkt zur Beantwortung auf mögliche Fragen der Eltern eingehen. Dennoch bin ich noch nicht über alles in Kenntnis...
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Vielleicht seh ich bei dem ganzen Infomaterial auch einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Darum stell ich meine Frage zum Elterngeld (NICHT KINDERGELD!) nun einfach mal der Community und hoffe auf Hilfe.
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Vorab ein paar Fakten: Mein Freund und ich sind nicht verheiratet, leben aber mit unserem Kind zusammen in einer Wohnung. Vor der Geburt war ich erwerbslos und mein Freund arbeitet als Zeitsoldat. Vaterschaftsanerkennung und Erklärung für gemeinsames Sorgerecht haben wir beim Jugendamt gestellt.
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Können wir nun beide den Antrag auf Elterngeld stellen? Oder nur der erwerbstätige Teil? Oder gelte ich durch das Nichtverheiratet sein als allein erziehend?
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Für lukrative Antworten danke ich im Voraus.
5 Antworten
Wer von euch beiden Elterngeld beantragt ist euch überlassen. Wenn du Elterngeld beantragst bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro, da du vorher kein Einkommen hattest. Sollte dein Freund Elterngeld beantragen bekommt er 67% seines Gehalts der letzten 12 Monate. Muss aber dann auch zu Hause bleiben. Geschickter wäre es also wenn du Elterngeld beantragen würdest. Der Elterngeldbezug hat nichts damit zu tun ob man verheiratet ist, zusammenlebt usw. Lediglich bei der Bezugsdauer. Wenn du Alleinerziehend wärst, könntest du 14 Monate Elterngeld beantragen. So stehen dir 12 Monate zu und dein Freund könnte ebenfalls 2 Monate Elterngeld beziehen bzw. beantragen.
teilweise falsche Antwort: sie könnte auch als alleinerziehende nicht 14 Monate erhalten, da eine der Voraussetzungen hierfür ist: Einkommensverlust.. das heißt, sie müsste vor der Geburt innerhalb der letzten 12 Monate Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt haben, was sie ja verneint. Ansonsten korrekte Antwort!
Obwohl Du die beste Antwort vergeben hast, ist diese falsch. Es kann immer nur der Teil Elterngeld beantragen, der auch tatsächlich die Elternzeit nimmt. Nur wenn Ihr beide Elternzeit nehmt, könnt Ihr Euch entscheiden. Wenn Dein Freund weiter arbeitet, kann er kein Elterngeld beantragen!!
Voraussetzung für Elterngeld ist also Elternzeit. Ohne Elternzeit kein Elterngeld!
Und da bin ich mir sicher.
Also wenn ER Elterngeld beantragen soll, dann muß auch ER Elternzeit nehmen.
Falls dein Partner auch in Elternzeit gehen möchte, was ja normalerweise möglich ist als Zeitsoldat, müsste er an mindestens 2 Monaten (Lebensmonate des Kindes) entweder direkt in Elternzeit gehen oder zumindest die Arbeitszeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduzieren. Somit hätte er Anspruch auf die sogenannten Partnermonate. Wenn er ganz zu Hause bliebe für die 2 Monate = 67% seines durchschnittlichen Nettoeinkommens, wenn er Teilzeit arbeitet während der Elternzeit = 67% des Einkommensverlustes, den er hat.
und du selbst bekommst die besagten 300,- Euro als Mindestbetrag für die Dauer von 12 Monaten, es sei denn, du hast noch ALG1 bezogen, welches in Mutterschaftsgeld umgewandelt wurde, dann fehlen dir mind. 8 Wochen vom Elterngeld, also kommst du nur auf rund 10 Monate EG.
derjenige, der elternzeit macht, kannelterngeld beantragen. d.h. du verdienst wenig oder gar nichts und würdest also die elternzeit machen (andersrum wäre es unlogisch, da man nur 330 euro bzw 67% des Lohns bekommt)
immer nur der, der auch die auszeit nimmt vom job bekommt elterngeld. also dein freund kann es nicht beantragen und trotzdem arbeiten.
ach ja, du bekommst definitiv nur den mindestsatz. sonst hättet ihr ja weniger raus als vorher ;)
und so habt ihr 330 euro mehr monatlich für ein jahr
wie kommt ihr bitte auf die 330,- Euro??? der Mindestsatz beträgt 300,-....