Kindergeld Nachzahlung und Jobcenter …?

2 Antworten

Ob Du nun deinen vollen Bedarf, oder nur Geld für die Miete bekommst spielt da keine Rolle.

Wenn Du deinen Bedarf vom Jobcenter ohne Berücksichtigung des Kindergeldes bekommen hast und weiter im Leistungsbezug bleibst, dann kannst Du deine Nachzahlung natürlich behalten, wenn das Jobcenter keinen Erstattungsantrag bei der Familienkasse gestellt hat.

Aber dann wird deine Nachzahlung zwingend auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt auf deine Aufstockung angerechnet, wenn dir im Leistungsbezug Einkommen zufliesst und das höher als dein Bedarf ist und bei einmaliger Anrechnung im Monat des Zuflusses der Leistungsanspruch entfallen würde.

Du kannst von der Nachzahlung und dann vom laufenden Kindergeld nicht einmal die 30 Euro Versicherungspauschale für jeden Monat der Nachzahlung absetzen, weil dir ja sicher schon die 100 Euro pauschaler Freibetrag von Bafög - abgezogen werden.

Darin sind diese 30 Euro Versicherungspauschale schon enthalten, die können auf sonstiges Einkommen nur einmal geltend gemacht werden.

Die Nachzahlung von Kindergeld für diese 10 Monate von 2190 Euro sollte dann also durch 6 Monate geteilt werden und dieser Teilbetrag dann von deiner Aufstockung abgezogen werden.

Das passiert dann natürlich auch noch zusätzlich mit dem dann laufenden Kindergeld.

Natürlich wird die Kindergeldnachzahlung auf das ALG 2 angerechnet.

Eventuell erhältst Du auch nicht den vollen Nachzahlungsbetrag auf Dein Konto, da das Jiobcenter einen sog. Erstattungsanspruch geltend machen kann.

Kindergeld ist leider eine vor ALG 2 vorrangige Leistung und bietet dem Empfänger unter ALG 2 - Bedingungen keinen erwähnenswerten Vorteil.