Wird Kindergeld bei Ausbildung angerechnet?

6 Antworten

Der Franz irrt sich! Auch wenn der Name "Kinder"geld heißt, ist dieses Geld trotzdem für die Eltern! Zumindest so lange der Franz noch zu Hause wohnt! 

Außerdem wird der Franz sich bei eigenem Einkommen, auch anteilig an der Miete und den Nebenkosten beteiligen müssen! Eine Ausbildungsvergütung ist auch für den normalen Alltagswahnsinn und die normalen Kosten gedacht und somit auch kein großzügiges Taschengeld!

Alles Gute und viel Erfolg in der Ausbildung ;-)

Mareikeloe 
Fragesteller
 23.03.2016, 00:17

Wenn das stimmen sollte, dann fange ich mit Heroin konsumieren an.

auchmama  23.03.2016, 00:21
@Mareikeloe

Wenn ich die anderen Kommentare so lese, solltest Du aufhören damit :-/

Kindergeld ist seit eh und jeh, eine Leistung vom Staat, zur Unterstützung der Eltern, zur Aufzucht des Nachwuchses (Punkt)!

Sollten Eltern dieses Geld an die Kinder weiter reichen, ist das absolut freiwillig, es gibt aber keinerlei rechtliche Grundlage für die Kids, dieses Geld für sich zu beanspruchen!

Einzige Ausnahme, die Kids wohnen bereits allein und die Eltern zahlen keinen Unterhalt mehr, dann können die Kids einen Abzweigungsantrag stellen und das KG für sich beanspruchen!

Informiere Dich und Du kannst es Dir sparen, Deine Gesundheit jetzt schon zu ruinieren ;-)

Einkommen und Vermögen eines Kindes
ist ausschließlich
beim jeweiligen Kind zu berücksichtigen, dass
es erzielt bzw. besitzt.
Einkommen des Kindes unterliegt weder
der sog. Bedarfsanteilmethode
(§ 9 Abs.2 SGB ll), noch kann es
als Unterhalt angerechnet werden, da nur tatsächlich geleisteter
Unterhalt angerechnet werden kann ( 9 Abs. 5 SGB 2; BSG in B 14 AZ
6/08 R vom 27. Januar 2009).
Wegen der geringen Höhe des
Kindergeldes käme zudem eine unterhaltsrechtliche Anrechnung ohnehin
nicht in Frage (§1 Abs.2 ALG II-V).
Geregelt ist lediglich dass
der Teil des Kindergeldes, den das Kind zur Deckung seines Bedarfes
benötigt, auch beim Kind als Einkommen anzurechnen mehr jedoch nicht
(§ 11 Abs.1 S. 4 SGB III).
Die Bundesagentur für Arbeit (BA)
stützt ihre Geschäftsanweisung (GA 11.50) auf die Rechtsauffassung,
dass nach dem bis Ende 2007 geltenden Unterhaltsrecht das Kindergeld,
Einkommen des Kindergeldberechtigten Elternteils war.
Diese
Rechtslage hat sich aber mit dem bereits am 01.01.2008 in Kraft
getretenen „Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts"
gravierend verändert.
Das nunmehr geltende Unterhaltsrecht
bestimmt, dass Kindergeld ausdrücklich Einkommen allein des Kindes
und dazu gedacht ist, dessen Bahrunterhaltsbedarf zu decken (§1612 b
BGB), was im SGB II eine Anrechnung von Kindergeld bei einer anderen
Person als dem Kind unzulässig macht.

Wenn der Franz noch keine Ausbildung begonnen hat und außer dem Kindergeld kein weiteres Einkommen hat,dann bekommt er ja auch Hartz lV und nicht nur die Mutter !

Solange der Franz sein Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung braucht,wird dieses auch nicht auf die BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Mutter angerechnet.

Denn sobald der Franz keine Aufstockung mehr bekommt,dann gehört er nicht mehr zur BG.

Es kommt also darauf an wie hoch die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ohne Abschlag für Haushaltsstrom ) ist,wie viele Personen im Haushalt leben,wie alt man ist und wie hoch das eigene Brutto und Nettoeinkommen ist.

Dem Franz würde das Kindergeld erst zusätzlich zustehen,wenn er nicht mehr im Haushalt wohnt und gemeldet ist.

Ja, er kann das Kindergled behalten. Allerdings wird er für seinen Lebensunterhalt (Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, usw.) allein aufkommen müssen.

isomatte  23.03.2016, 12:23

Das kann man so pauschal nicht sagen !

Wenn der Franz nämlich soviel anrechenbares Nettoeinkommen hat,dass er von seinem Kindergeld nichts oder nur noch einen Teil zur eigenen Bedarfsdeckung brauchen würde,dann wird nämlich der nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes auf die übrige BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) angerechnet.

Und schon kann er das Kindergeld nicht mehr für sich beanspruchen,solange er noch zuhause wohnt.

Würde er dann das Kindergeld gar nicht mehr brauchen,dann wird das vom Bedarf der übrigen BG - abgezogen,diese müssen dann das Kindergeld zum Ausgleich verwenden.

Der Franz hätte dann nur noch seine Netto Vergütung und davon müsste er dann seinen Bedarf selber zahlen,also auch den Anteil seiner Wohnkosten.

Mit Begin seiner Ausbildung ist er aus der Bedarfsgemeinschasft raus und mus für sein Mieteateil und Heizkosten usw selsbt aufkommen.Solange er es nicht selber bekommt wird das Kindergeld bei seiner Mutter angerrechnet auch ab Ausbildungsbegin.