Jobcenter rechnet Nachzahlung an?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ab wann und für was ein neues Gesetz wirkt, das steht in dem Gesetz

Also ab Verkündung im Gesetzesblatt, ab einem anderen Datum, oder rückwirkend bis dann und dann.

Dein Zitat "Nachzahlungen von Erwerbseinkommen und Sozialleistungen anderer Leistungsträger werden als einmalige Einnahme im Zuflussmonat
angerechnet" steht aber nicht im Gesetz, sondern im Harztforum: http://hartz.info/index.php?topic=102986.0

Gruß aus Berlin, Gerd

Danke sehr LG

Das war auch schon vor den Änderungen so !

Einkommen wird im Monat des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) auf die Leistungen angerechnet.

Wenn du also in diesen beiden Monaten keinen Leistungsanspruch hattest,dann musst du ja auch in beiden Monaten Einkommen erhalten haben,was dann nach Abzug von evtl.Freibeträgen über dem zustehenden Bedarf lag und somit rückwirkend der Bescheid teilweise aufgehoben wurde.

Da steht doch ein Name auf dem Bescheid vom Jobcenter...
Gehe mit dem Brief zur Mafia und erkläre denen dein Problem.