Familienkasse schickt Post an Jobcenter?

2 Antworten

Offensichtlich ist das JC bisher in Vorleistung gegangen. Denn sonst hätten sie dir schon jeden Monat 188 € abziehen müssen, Einkommen, das du nachbezahlt bekommen würdest, aber eben noch nicht zu dem Zeitpunkt.

Dann hätten dir bis zum jetzigen Zeitpunkt jeden Monat der Betrag des KG gefehlt.

Also macht mal es so: das JC geht in Vorleistung und teilt der Familienkasse mit, dass du im Leistungsbezug bist. Die Familienkasse wiederum informiert das JC, dass sie jetzt mit Bearbeitung des Antrages fertig sind, überweist die Nachzahlung (also den "vorgeschossenen" Betrag) an das JC und ab 01/2016 bekommst du das KG auf dein Konto. Ab diesem Zeitpunkt wird dir das JC diesen Betrag anrechnen, also du bekommst 188 € (bzw. 191 ab 01/2016) weniger vom Jc überwiesen.

Am Betrag, den du monatlich als Gesamtbetrag zur Verfügung hast, hat sich mit dieser Sache überhaupt nichts verändert. -

Eine weitere Möglichkeit, wie man dieses Schreiben interpretieren kann, gibt es noch, ich hoffe aber, dass sie nicht zutreffend ist.

Wenn das JC schon vor  längerer Zeit gefordert hat, dass du KG beantragen solltest und immer noch nichts vorliegt, dann drohen die manchmal damit, dass sie anderweitige Einkommen (KG, UHV, Kindesunterhalt) anrechnen, obwohl die noch gar nicht gezahlt werden.

Das wird dann als Druckmittel für den Leistungsbezieher gemacht, weil man davon ausgeht, der hätte sich nicht gekümmert. 
Wenn du in Berlin einem JC erzählst, wie lange ein Antrag auf UHV oder Elterngeld (im gleichen Stadtbezirk) dauert, dann fallen die aus allen Wolken. Weil sie keine Ahnung haben, dass diese Anträge durchaus länger als ein halbes Jahr dauern können.

Das beste wird wohl sein, du redest mit dem JC. Vielleicht hat ja auch alles seine Richtigkeit und die Familienkasse hat es bloß noch nicht geschafft, dich zu benachrichtigen.

Den Bescheid bekommst du und bis 01.01.2016 ist noch ein guter Monat Zeit !

Solltest du dann in 2 - 2 1/2 Wochen noch keinen Bescheid haben,dann würde ich mal die kostenlose Auskunft unter 0800 45555 30 anrufen,die können dir dann ggf.eine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.