Arbeitslosengeld vor Auslandsaufenthalt? (Work and Travel)?

6 Antworten

Vom 08.06 bis zum 30.09.2017 steht du aber dem (deutschen) Arbeitsmarkt zur Verfügung und das zählt. Ob du nach einen Arbeitsplatz hast oder nicht und wo der ist, interessiert nicht. Du bist in dem Zeitraum arbeitslos und suchst (offiziell) einen Arbeitsplatz. 

Ich gehe mal davon aus, du hast die Anwartszeit für ALG1 erfüllt, daher bekommst du es auch für diesen Zeitraum.

Sagen musst du der Arbeitsagentur nicht, wo du die Arbeit hast, es reicht wenn du sagst, ab 01.10 bist du wieder in Beschäftigung und ab dem Zeitpunkt keine Leistung mehr beziehen möchtest.

Danke für die Antwort. Ja, die anwartszeit habe ich erfüllt. Ich bekomme dann ja wahrscheinlich regelmäßig Post mit Stellenangeboten zugesandt. Kann ich die einfach alle so 'in den Müll' werfen, oder muss ich auch irgendwann mal eine Stelle annehmen?

@bvbfan23

Beim ALG1 sind die Regel für zumutbare Arbeit nicht so streng wie beim ALG2, wo du jeden Job zu jeden Hungerlohn annehmen musst.

Bei Antragsstellung von ALG1 wirst du ein Flugblatt mit deinen Rechte und Pflichten erhalten, da steht dann dies auch drin.

Ich habe schon mehrere Auslandsaufenthalte gemacht und habe mich vorher immer arbeitslos gemeldet und die Agentur wußte über meine Ausreise bescheid, trotzdem habe ich Arbeitslosengeld bekommen und auch direkt, als ich wieder da war.

Mit der ARKV bist du auch nicht mehr dem Amt verpflichtet, welche deine KV nach der Ausbildung absichern. Du musst dich 3 Monate vorher beim A-Amt melden und vor deiner Ausreise abmelden. Sobald du wieder in Deutschland anreist, solltest du dich sofort wieder anmelden um den KV Schutz zu haben.
Für deine Planung kann ich dir den Trip-Baukasten auf travelacademy.de sehr empfehlen. Dort gibt es die beste Auslandsreisekrankenversicherung ;)

Du solltest dich erst mal umgehend bei der Agentur für Arbeit Arbeit suchend melden,denn das muss man in der Regel 3 Monate vorher machen,wenn man schon weiß das man nicht übernommen wird bzw.der Vertrag ausläuft,sonst kann es eine Sperre von min. 1 Woche geben,die wird dann vom Gesamtanspruch abgezogen !

Solange du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst steht dir auch ALG - 1 zu,also bis einen Tag vor Abreise müsstest du dann Leistungen bekommen.

Nach deiner Rückkehr kannst du deinen Restanspruch innerhalb von 4 Jahren nach der Entstehung wieder reaktivieren.

Vergiss nicht deinen Auslandsaufenthalt vorher mit deiner KK - abzuklären.

Danke für die ausführliche Antwort, das hilft mir schon mal weiter. Weißt du, wie das mit den Versicherungen aussieht, also BU, unfall, Rente usw.? Gibt es die Möglichkeit, die Beitragszahlungen für 1 Jahr auszusetzen? Wenn mann das nämlich auf 12 Monate hochrechnet, kommt man schon auf 1.500 €.

@bvbfan23

Das kann ich dir nicht genau sagen,aber bei der RV - fehlen dir dann halt 12 Monate bei deinen Beitragszeiten,bei den anderen Versicherungen kannst du dich auf Antrag sicher eine Zeit lang vom Beitrag befreien lassen,da solltest du dich mal telefonisch erkundigen,aber du solltest doch zumindest eine Auslandskrankenversicherung abschließen,deshalb hatte ich geschrieben das du dich mit deiner KK - in Verbindung setzen sollst !

du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung

es gibt kein Geld

dein Work&Travel darfst aus eigenen Mitteln bestreiten. 

du must dich Arbeitslos melden, dann gibt es 60% 

du bist verpflichtet den Auslandsaufenthalt zu melden 

Danke für die Antwort. Ja, das ich während des Auslandsaufenthalts nichts bekomme ist mir schon klar. Die Frage ist, ob ich ALG I beziehen kann bevor ich ins Ausland gehe?

@bvbfan23

du must dich Arbeitslos melden, dann gibt es 60% 
du weist, dass du nicht übernommen wirst, dann kannst die Meldung auch schon jetzt abgeben.