Au Pair im Ausland und Kindergeld

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Hallo Leonie,

betreff Kindergeld findest du hier in dem Link Tipps und Hinweise in klicktipps.de -> FAQ zum Kindergeld -> Punkt 8

www.klicktipps.de/kindergeld-faq.php#Auslandsaufenthalt

wie z.B.: Bei Auslandsaufenthalten im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses oder ähnlichen Verhältnissen ist die Anerkennung nur möglich, wenn das Kind an einem theoretisch systematischen Sprachunterricht mit mindestens 10 Wochenstunden teilnimmt.

Gruß siola

Dankschön :)

Also wenn Du in die Staaten willst, da ist ein Aufenthalt von mind. 12 Monaten Pflicht. Unter einem Jahr kann man kein AuPair werden. Und man hat bei jeder Organisation am Anfang des Aufenthalts eine Orientation Week, die meistens in New York stattfindet. Dort lernst Du nicht nur andere deutsche AuPairs kennen, sondern alle, die in der gleichen Woche ihr AuPair Jahr beginnen. Also dort sind wirklich alle Nationen vertreten. Falls Du dich näher interessierst, bekannte Organisationen sind z.B. Ayusa, Cultural Care, iSt Sprachreisen, und AIFS.

Anspruch auf Kindergeld besteht für Dich nur, wenn Du während der Auslandszeit eine Ausbildung machst (siehe siola) oder Dich zum nächstmöglichen Beginn um einen Ausbildungsplatz bemühst.

Was noch zu sagen ist,Kindergeld würden deine Eltern bzw.du nur noch bekommen,wenn du in diesem Jahr auch eine staatlich Anerkannte Sprachschule besuchst und das für min.10 Stunden pro Woche !