Kindergeld nachzahlung vom Amt?

3 Antworten

Kindergeld kann rückwirkend beantragt werden - bis zu 4 Jahre rückwirkend WENN die Voraussetzungen bestehen.

Lasse Dich von Deinem Sachbearbeiter im Amt beraten.

Möglicherweise kommen auch Rentenzahlungen (Waisenrente) in Frage.

Gute, fachkundige und kostenfreie Beratung bekommst du beim Diakonischen Werk, der Caritas, der Arbeiterwohlfahrt und natürlich auch Deinen Sachbearbeitern der Behörde.

Das habe ich schon gemacht er hat mir gesagt das es mir normalerweise zustehen würde, aber ich weiß nicht wielange sowas dauern kann

@JFOne

Googele mal nach "Sozialberatung" und Deinem Wohnort (der nächst größeren Stadt).

Auch der "sozialpsychiatrische Dienst" des Gesundheitsamtes kann Dir helfen - eben so wie das Sozialamt Deiner Gemeinde.

@nonamestar

Vielen Dank für die Auskunft

Wenn du ab Februar 2015 als Arbeit suchend gemeldet bist,dann steht dir ggf.eine Nachzahlung zu,dass aber meiner Ansicht nach nur bis zum 21 Lebensjahr ( 18 - 21 ),danach müsstest du dich als Ausbildung suchend melden !

Kannst deine ernsthaften Bemühungen um einen Ausbildungsplatz auch selber der Familienkasse der Agentur für Arbeit nachweisen,also am besten Absagen auf Bewerbungen in Kopie einreichen.

Solltest du aber schon eine Ausbildung abgeschlossen haben und nicht mehr auf der Suche nach einer Ausbildung sein,dann kommt es darauf an wie alt du im Februar 2015 warst und wann du 22 geworden bist,wenn du nur als Arbeit suchend gemeldet warst.

Dann kannst du dir deinen Anspruch ja ausrechnen den du noch bekommen müsstest.

Du stellst dann am besten erst mal einen Antrag auf Kindergeld und legst da einen Nachweis in Kopie bei,dass du als Arbeit suchend gemeldet warst,wirst ja Bescheide zuhause haben.

Dann solltest du gleich eine Kopie der Sterbeurkunde der Eltern beilegen,nicht das sie auf die Idee kommen dich erst mal anzuschreiben und dich auffordern den Antrag von den Eltern ausfüllen zu lassen.

Solltest du wieder in der Ausbildung sein,dann steht dir auch wieder Waisenrente zu,dass dann bis max. zum 27 Lebensjahr.

Kindergeld ist eine Leistung des Staates an die ELTERN.

Wenn du noch in der Ausbildung bist, hast du Anspruch auf Vollwaisenrente.