Arbeitssuchend mit 18, nicht mehr Schulpflichtig was jetzt?

4 Antworten

Hallo Marcel,

Vielleicht wäre ein berufsvorbereitendes Jahr etwas für Dich?

Ja, es KANN "reiner Zeitvertreib" sein. Aber einige Einrichtungen helfen tatsächlich den Menschen auf ihrem Weg.

Vielleicht magst Du überprüfen, ob es etwas dieser Art in Deiner Nähe gibt. Allerdings werden die Kosten hier von der ARGE übernommen. Weiß nicht, ob Du dort gemeldet bist.

Eine andere Stelle, das wäre die "Kompetenzagentur". In einigen Städten gibt es noch dieses Projekt. Vielleicht aber unter einem anderen Namen.

In Jugendclubs (meist bis 21 Jahre), auch dort arbeiten oft Sozialarbeiter wo vielleicht Hilfe bei der Perspektivfindung gefunden werden kann.

Ja, es ist gewiss schwierig für Dich.

Und doch gibt es Wege. Dir wünsche ich sehr, dass Du Deinen Weg finden wirst.

Ganz liebe Grüße an Dich :)

MarcelDo02 
Fragesteller
 20.10.2020, 19:09

Vielen Dank dir! Ich werde mal deine Optionen in Erinnerung behalten und mal nach forschen!

Wen du nicht alles wegen deiner Gesundheit machen kannst Dan kläre erstmal ab was du machen kannst !

Vielleicht ist ja Büroarbeit was!

Dein Kindergeld wurde gestrichen weil du 18 bist keine ausbildung hast und Die Übergangsfristen vorbei sind für die Ausbildungssuche!

MarcelDo02 
Fragesteller
 20.10.2020, 19:10

Danke dir! Ja ein Bürojob ist bei mir in definitiver Interesse und eigentlich der einzige richtige Arbeitsweg für die Zukunft.

Ist es möglich dieses Kindergeld auf irgendeine weiße für meine Eltern zurückzubekommen>?

Es geht nicht darum deine Eltern nicht zu enttäuschen, sondern darum, dass du für dich eine berufliche Perspektive siehst!

Als Erstes meldest du dich arbeitslos. Dann stellen deine Eltern erneut den Kindergeldantrag. Dann sprichst du mit dem Jobcenter über deine beruflichen Möglichkeiten und auch über mögliche Rehamassnahmen bezüglich des Knies im Vorfeld. Dazu auch mit der Krankenkasse sprechen!

Denn es kommt ja letztendlich darauf an was mit dir los ist und es geht auch darum eine Depression abzuwenden.

Und wenn es mit dem Knie dauerhaft ist, dann wird es auch Möglichkeiten geben eine Ausbildung zu machen wo du nicht rum rennen musst bzw. schwer tragen musst. Auch Rollstuhlfahrer finden Ausbildungs- und Arbeitsplätze!

Also setze dich mit deinen Eltern zusammen und besprecht die Möglichkeiten.

Nutze die Möglichkeit dich bei der Jobbörse eingehend beraten zu lassen. Besprich mit der Krankenkasse was noch getan werden kann...

TeamStoffcouch  20.10.2020, 18:30

Man muss sich Ausbildungssuchend melden oder man reicht die Nachweise über seine Bewerbungsbemühungen direkt bei der Kindergeldkasse ein.

Kessie1  20.10.2020, 18:33
@TeamStoffcouch

Bis 21 arbeitslos melden und dann ausbildungssuchend bis 25.

Hat Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, müssen Sie nachweisen, dass sich Ihr Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Wenn Ihr Kind bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter ausbildungsplatzsuchend gemeldet ist, gilt der Nachweis als erbracht.
Auch wenn Ihr Kind arbeitslos, jünger als 21 Jahre und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet ist, können Sie weiterhin Kindergeld erhalten

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ab-18-jahren

Man kann sich selbstverständlich auch als ausbildungssuchend melden. Auf jeden Fall sämtliche Bewerbungen und sämtliche Absagen einreichen bei der Kindergeldkasse.

MarcelDo02 
Fragesteller
 20.10.2020, 19:11

Okay danke dir! Werde mich mal Erkundigen und mal sehen!

Du kannst dich ab 18 bis unter 21 z.B. bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, wenn du nur max. monatlich nebenbei 450 € Brutto = Netto verdienst und das in unter 15 Stunden die Woche, sonst würdest du nicht mehr als arbeitslos zählen.

Könntest dich auch gleich Ausbildungssuchend melden, musst natürlich auch auf der ernsthaften Suche nach einer Ausbildung sein, denn deine ernsthaften Bemühungen wirst du dann in regelmäßigen Abständen auch nachweisen müssen, dann sollte es auf Antrag auch wieder Kindergeld von der Familienkasse bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres geben.

Dein Einkommen hat auf den Anspruch schon seit der Abschaffung der Einkommensgrenze zum 01.01.2012 keine Auswirkungen mehr.