EU-Rente und Kindergeld

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Hallo schmetterlilie,

Sie schreiben:

EU-Rente und Kindergeld<

Antwort:

Die Schwerbehinderung wird auf keinen Fall in Prozent, sondern grundsätzlich in Grad der Behinderung (GDB) ausgewiesen!

Das ALG II setzt in der Regel voraus, daß Ihre Leistungsfähigkeit pro Arbeitstag über 3 Stunden beträgt!

Die volle Erwerbsminderungsrente setzt voraus, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5 Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Des weiteren setzt die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente voraus, daß Sie in jedem Fall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen müßen!

Das heißt:

In den letzten 5 Jahren müßen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge auf Ihrem Rentenkonto nachgewiesen werden!

Betreffs Kindergeldzahlungen spielt auch das Einkommen des Kindes eine Rolle!

Siehe hierzu ggf. unter folgendem Link:

fh-kiel.de/fileadmin/data/gleichstellung/Familienportal/Behinderung/Merkblatt_Kindergeld.pdf

Vor der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sollten die Hausaufgaben konsequent abgearbeitet und die Krankenakte optimiert werden!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

Sie sollten einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen:

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Für den Fall, daß Ihnen aus diversen Gründen die Erwerbsminderungsrente nicht bewilligt wird, steht Ihnen ggf. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

Fazit:

Ohne Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes laufen Sie Gefahr, daß Sie Ihre Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen!

Die Materie ist sehr komplex und für juristische Laien kaum überschaubar!

Weitere ggf. hilfreiche Links:

google>>

cjd.de/zentrale

google>>

caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

google>>

evangelische-beratung.info/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Lieben Dank für die Mühe :)

Ich werde mir alles in Ruhe durchlesen. Wie ist das mit enem Ehrenamt neben der EU-Rente? (rein informativ)

Liebe Grüße

@schmetterlilie

Ach, wegen der Pflichtbeiträge- die Arge zahlt ja Beiträge, oder?

@schmetterlilie
Wie ist das mit enem Ehrenamt neben der EU-Rente? (rein informativ)<

Antwort:

Wenn kein steuerpflichtiger Hinzuverdienst generiert wird, dürfte ein Ehrenamt keine Probleme darstellen!

Im Zweifelsfall immer mit der DRV verbindlich abklären, denn oft steckt der Teufel im Detail!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

@schmetterlilie
die Arge zahlt ja Beiträge, oder?<

Antwort:

Jeder Einzelfall ist anders, daher diese Dinge immer mit dem zuständigen Sozialversicherungsträger/Sachbearbeiter abklären!

Beste Grüße

Konrad

@Konrad Huber

Lieben Dank

Kindergeldanspruch für volljährige Kinder besteht über das 25. Lebensjahr hinaus, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten.
  • Aufgrund der Behinderung ist das Kind nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten (Ursächlichkeit).
  • Die Behinderung und die Ursächlichkeit sind schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes eingetreten.
  • Ist die Behinderung vor dem 01.01.2007 eingetreten, ist das vollendete 27. Lebensjahr die Grenze.

Kein Kindergeldanspruch besteht, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes seinen notwendigen Lebensbedarf überschreiten.

http://www.intakt.info/informationen-und-recht/schwerbehinderung/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder/#a02

Lieben Dank für die präzise Antwort.

Wie ist es wenn die Behinderung nach 2007 eintrat?

Liebe Grüße