Kindergeld gesperrt?

2 Antworten

Der Antrag ist von den Eltern bzw. einem Elternteil zu stellen und nicht vom Kind selbst, dass kann den Antrag natürlich ausfüllen, aber es ist dann die Unterschrift von Mutter oder Vater notwendig.

Da die Eltern die Kindergeldberechtigten sind und bleiben, bekommen die Kinder auch keine Infos von der Familienkasse, darauf hat nur der antragstellende Elternteil Anspruch.

Eine Behinderung muss schon vor der Vollendung des 25 Lebensjahres vorhanden gewesen sein, damit überhaupt erst einmal Kindergeld wegen einer Behinderung über dem 18 Lebensjahr in Betracht käme.

Die Behinderung muss dann aber so hoch sein, dass das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selber erarbeiten kann und arbeiten kann deine Schwester ja, auch wenn es in einer Werkstatt für behinderte ist, aber da bekommt sie ja auch einen Lohn gezahlt.

Und bei einem GdB - von 30 frage ich mich was das für eine Behinderung sein soll, die eine Arbeit in einer Werkstatt für Behinderte notwendig macht ?

Ich selber habe einen GdB - 40 und bin laut Versorgungsamt und Rentenversicherung trotzdem im normalen Arbeitsmarkt vermittelbar, auch wenn das nur theoretisch der Fall ist, weil man erst einmal eine passende Beschäftigung finden müsste.

HaraldWirm 
Fragesteller
 24.05.2022, 12:53

Meine Schwester hat eine Hirnfunktions-Störung , die sich sehr auf ihr Leben ausprägt. Ihr Lebensgefährte hat die selben Probleme ( Behinderung 30% , Grundsicherung , Werkstatt 200€ ) und seine Eltern beziehen Kindergeld . Sie kann nur dort arbeiten , weil Sie es "draußen " nicht schaffen würde lt ihrem Sozialen Dienst .

isomatte  24.05.2022, 14:17
@HaraldWirm

Dann hat man doch aber ganz sicher einen höheren GdB - und nicht nur von 30 !

Aber das spielt ja auch keine Rolle, es müssen halt die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden und dann kann es auch ein Leben lang Kindergeld geben.