Kindergeld Behinderung rückwirkend // Frist
Hallo, ich wurde am 2.11.1984 geboren und habe jetzt vom Landratsamt rückwirkend ab Juni 2008 einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 50 bekommen. Ich kann ja somit rückwirkend Kindergeld beantragen, soweit ich weiß auf 4 Jahre rückwirkend. Am 2.11.2009 wurde ich 25 und mein regulärer Kindergeldanspruch lief damit aus.
Für den neuen Antrag kann mein Vater leider erst am 4.11., also zwei Tage nach meinem 29. Geburtstag zur Kindergeldstelle gehen und den Antrag stellen. Ist das zu spät oder wäre es besser, den Antrag am 31.10., also morgen zu stellen? Ist der Anspruch bei Antragsstellung am Montag bereits verjährt oder ist das egal?
Danke schonmal!
3 Antworten
Soweit ich das weiß, kommt es auf den Grad der Behinderung an. 50% ist nicht gearde viel. Hast du denn Buchstaben? Aber bis zum 25ten Lebenjahr steht dir ohnehin Kindergeld zu ob krank oder gesund. Wenn du 2008 24 Jahre alt warst, kannst du Glück haben und für das 1 Jahr das Kindergeld noch bekommen. Warum hat dein Vater das nicht regelmäßig beantragt? Kann auch sein, dass die eben nicht rückwirkend zahlen.
Ob du nach dem 25ten Lebensjahr noch Kindergeld beziehen kannst, kiegt eben an deiner Erkrankung. Das muss vom Arzt erts einmal mit in Form eines Befundes eingereicht werden.
Dann kann es sein, dass du zum MDK musst oder zu einem Vertrauensarzt, der letzendlich darüber entscheidet. Aber wie schon gesagt, 50 % ist nicht besonders viel. Bei 100% plus Buchstaben ist es was ganz anderes. Bedenke, dass auch Menschen mit einem Grad von 100% Arbeiten gehen. Im Grunde kommt es eben auf die Alltagkompetenz an, in wie weit du eingeschränkt bist, ob du Arbeiten kannst, oder ob du in einer Behindertenstätte bist, oder arbeitslos. Versucehn sollte man es immer einen Antrag zu stellen, aber dann schnell und nicht so lange warten. Musst du gepflegt werden, wie waschen, Anziehen und muss dir das Essen gemacht werden oder kannst du das alles alleine? Wenn nicht kannst du auch eine Pflegestufe beantragen. Macht man bei der Kasse. Und hier kommt es auf die Pflege an was wer alles für dich erleigen muss. Nicht Banksachen usw, sondern waschen, anziehen, beim Essen helfen, kannst du Treppen steigen ohne Hilfe? Eben wie eingeschränkt dein Alltag ist. Aber auch hier bei 50% macht das nicht großen Eindruck beim MDK. Das nur als Info, was man noch beantagen kann. Alles versuchen. Merh als ein NEIN kannst du ja nicht krigen.
Viel Glück dabei. Autogurt
Hallo guten Morgen,
in klicktipps.de findest du Hinweise und Tipps z.B. für das Kindergeld für behinderte Kinder in dem Link hier:
http://www.klicktipps.de/kindergeld-und-behinderung.php
wie z.B. unter Kindergeld nach der Ausbildung bzw. ab 25: Eine Ausnahme gibt es für Kinder, die behindert sind und nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können: Für sie kann das Kindergeld auch weiterhin beantragt und gezahlt werden. Extremster Fall, den ich kenne: 90-jährige Eltern, die für ihr 65-jähriges Downsyndrom-Kind Kindergeld bekommen.
Voraussetzung sind die Anerkennung als Behinderter (z. B. durch Ausweis) und das Attest eines Arztes darüber, dass die Behinderung bereits vor der Altersgrenze von 25 Jahren bestanden hat.
Gruß siola
Soweit mir bekannt ist,muss die Behinderung vor dem 25 Lebensjahr eingetreten sein und wenn du rückwirkend ab 2008,deinen Schwerbehindertenausweis bekommen hast,warst du ja noch unter 25 und somit würdest du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen,dein jetziger Geburtstag hat mit dem Anspruch nichts zu tun !!!