Mietvertrag innerhalb der Familie bei Erwerbsminderung wegen Behinderung

13 Antworten

Hallo FrauvonMann,

Dein Sohn ist volljährig und hat das Recht auf eine eigene Wohnung.

Ihr müßt mit ihm einen rechtsgültigen Mietvertrag zu dem ortsüblichen Mietzins schließen. du als seine ges. Betreuerin darfst diesen Mietvertrag abschießen. Ihr müsst allerdings damit rechnen, dass der Geldfluss genau überprüft wird, d.h., dass die Mietzahlungen tatsächlich von Eurem Sohn an Euch geleistet werden. Auch die Nebenkosten müssen peniebel erfasst werden.

Von wegen Bereicherung, wenn an Fremde vermietet wird, dann bringt die Wohnung auch Mieteinnahmen.......

Lasst Euch nicht so einfach abwimmeln, die Sachbearbeiterin soll die gesetzliche Grundlage für ihre Behauptung offenlegen, da wird sie vermutlich ins schwimmen kommen...

Alles Gute und - Erfolg

Zu dem Sachverhalt wurde ja schon viel Korrektes gesagt; daher nur folgender Hinweis:

Nicht mit Sozialamtssachbearbeitern absabbeln, sondern schriftlichen Antrag stellen, sie also vor vollendete Tatsachen stellen. Dieser Antrag muss schriftlich beschieden werden und erst mit dem Bescheid habt ihr eine valide Grundlage für euer weiteres Vorgehen (das sich möglicherweise aber erübrigt).

Was ihr allerdings ebenfalls in Betracht ziehen solltet, ist eine mögliche Unterhaltspflicht ggü. dem volljährigen voll erwerbsgeminderten Sohn. Das heißt, es kann also passieren, dass sich das Sozialamt mit der einen Hand das Geld oder einen Teil des Geldes von euch wiederholt, den es auf der anderen Seite auszugeben gezwungen ist.

Wenn ein rechtlich einwandfreier Mietvertrag besteht, interessiert das niemanden.50 qm wären zwar grenzwertig, werden aber akzeptiert.

Natürlich muss der Vermieter die Mieteinnahme versteuern, kann im Gegenzug aber alle Kosten als Werbungskosten gegen diese Miete aufrechnen.

Jetzt behauptet jemand das man das innerhalb der Famile wegen Bereicherung oder so nicht darf. Stimmt das?

Das ist Blödsinn!

Ihr könnt mit eurem Sohn einen ganz normalen Mietvertrag schließen ... er muss allerdigns die Miete überweisen) - (angebliche) Barzahlungen erkenen die Behörden nicht an ....

Ihr müsst die Mieteinnahmen aber auch bei Eurer Steuerklärung angeben ....

Jetzt behauptet jemand das man das innerhalb der Famile wegen Bereicherung oder so nicht darf.

Bitte den "Jemand" darum Dir die gesetzliche Grundlage für seine Behauptung zu nennen.

Das ist natürlich Quatsch. Natürlich können Mietverträge auch unter Verwandten geschlossen werden.

FrauvonMann 
Beitragsersteller
 21.02.2014, 09:25

dieser jemand war die Dame des Sozialamtes bei der wir den Antrag auf Grundsicherung fuer unseren Sohn gestellt haben.

Dackelmann888  21.02.2014, 09:30
@FrauvonMann

Diese Dame hat nicht recht. Der Sohn ist Volljährig.

anitari  21.02.2014, 09:41
@FrauvonMann

Auch wenn die Dame beim Sozialamt arbeitet hat sie mit ihrer Behauptung nicht recht.